Rücktrittsrecht - Vertrag auf Messe
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Auf einer Messe habe ich einen Vertrag über eine Bügelmaschine unterschrieben. Das vermeintliche "Schnäppchen" war letztlich keines. Die Firma teilte mir mit, dass es bei Messeaufträgen keine Rücktrittsrecht gebe. Stimmt das?"