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Hersteller sind zur Auskunft verpflichtet. Die Scan4Chem-App erleichtert den Konsumenten das Nachfragen.
Hersteller sind zur Auskunft verpflichtet. Die Scan4Chem-App erleichtert den Konsumenten das Nachfragen. Bild: VKI

Scan4Chem: Schadstoffe in Alltagsprodukten - Fragen Sie nach!

Hersteller sind zur Auskunft verpflichtet. Die Scan4Chem-App erleichert den Konsumenten das Nachfragen.

Schuhe, Textilien, Möbel, Geschirr, Sportartikel, Elektronikprodukte, Kinderspielzeug – die Liste ist längst nicht vollständig. In vielen Lebensbereichen kommen wir mit Chemikalien in Kontakt, deren langfristige Auswirkungen auf unsere Gesundheit schwer abschätzbar sind. Beispiele für unseren täglichen Schadstoffcocktail haben wir in Hormonell wirksame Substanzen - Unser täglicher Schadstoffcocktail dokumentiert, und auch die Ergebnisse unseres aktuellen Tests Trinkflaschen - Wasserspender to go wurden durch unerfreuliche Funde getrübt.

Besonders besorgniserregend

Sicher ist, dass einige dieser Chemikalien – die Liste umfasst derzeit rund 200 – als besonders schädlich für Mensch und Umwelt gelten. Sie werden als SVHCs (Substances of Very High Concern) bezeichnet, also als besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Einstufung verdanken sie einer oder mehreren ihrer Eigenschaften. SVHCs können hormonell schädlich, krebserregend, erbgutschädigend, fortpflanzungsgefährdend oder auch stark umweltschädigend sein.

Weichmacher in Spielzeug und Bodenbelägen

Eine häufig anzutreffende hormonell schädliche Substanz ist beispielsweise der Weichmacher DEHP, der unter anderem in Spielzeug und Bodenbelägen eingesetzt wird, aber als Folge von Ausdünstung, Auswaschung oder Abrieb auch im Hausstaub nachweisbar ist. Kinder sind besonders gefährdet, denn ihr Organismus befindet sich noch in Entwicklung. Von außen erkennbar ist die Verwendung von SVHCs nicht. Zwar werden gefährliche Stoffe seit 2007 durch die EU-Chemikalienverordnung REACH strenger reguliert, eine klare Kennzeichnung ist bisher nicht vorgesehen.

Verpflichtung der Hersteller

Verpflichtung der Hersteller

Was es gibt, ist die Verpflichtung der Hersteller, den Konsumenten auf Nachfrage Rede und Antwort zu stehen. „Hersteller und Händler müssen, sofern eine SVHC-Chemikalie in einer Konzentration von über 0,1 Prozent in einem Produkt enthalten ist, innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben, welcher Stoff enthalten ist und wie das Produkt sicher zu gebrauchen ist“, erklärt Thomas Jakl, Leiter der Abteilung für Chemiepolitik im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Wobei man sagen muss, dass die Auskunftspflicht nicht für alle Erzeugnisse gilt – zwar für die meisten Gegenstände und Verpackungen, nicht aber für Lebensmittel und flüssige oder pulverförmige Produkte wie zum Beispiel Kosmetika und Waschmittel.

Forderung nach Kennzeichnungspflicht

Klar ist: Die EU-Kommission ist weiter gefordert. „Wir müssen den EU-Markt und die Menschen besser vor Erzeugnissen schützen, die nicht nach den strengen REACH-Auflagen gefertigt werden“, so Jakl. Mehr noch: Unserer Ansicht nach sollten in Alltagsprodukten so bald wie möglich gar keine bedenklichen Stoffe mehr enthalten sein, und sie sollten in der Übergangszeit verpflichtend gekennzeichnet werden.

Die Auskunftspflicht ist trotzdem als wichtiger Schritt zu werten. Leider ist vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst, dass sie das Recht haben, nachzufragen und Antworten zu erhalten. Zudem kann sich die Kontaktaufnahme mit Unternehmen als schwierig und zeitaufwendig erweisen, was natürlich abschreckend sein kann.

EU-Projekt LIFE AskREACH

Dem möchte das EU-Projekt LIFE AskREACH entgegenwirken, in dessen Rahmen eine Smartphone-App namens Scan4Chem entwickelt wird. Sie soll bald in allen EU-Ländern verfügbar sein. In Österreich ist dies bereits der Fall. Die App erleichtert es, in wenigen Schritten Anfragen an Hersteller oder Händler zu senden.

Scan4Chem - jetzt mitmachen!

Noch ist die Entwicklung der Scan4Chem-App nicht abgeschlossen, noch ist die dahinterliegende Produktdatenbank im Aufbau begriffen. Gerade deswegen sind engagierte Konsumentinnen und Konsumenten gefragt, die mit dem Smartphone die Barcodes von Produkten scannen und Anfragen an Unternehmen schicken. Susanne Stark (Bild: U. Romstorfer/VKI)

„Je häufiger die App genutzt wird, desto deutlicher wird, dass die Menschen sichere Produkte wollen, und desto höher wird die Motivation der Hersteller, schädliche Substanzen durch sichere Alternativen zu ersetzen“, betont Susanne Stark vom Bereich Umweltzeichen des VKI. Zudem haben die Unternehmen im Rahmen der App die Möglichkeit, SVHC-freie Produkte vorzustellen.

Gratis in den App-Stores herunterladen

Die Scan4Chem-App kann gratis in den App-Stores heruntergeladen werden. Österreichische Projektpartner sind wir – der Verein für Konsumenteninformation – sowie die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. Unterstützt wird das Projekt vom Bundesministerium  für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).                                           

Weitere Informationen finden Sie online auf Scan4Chem: App für Schadstoffe in Alltagsprodukten.


LIFE AskREACH

Das Projekt EU-Projekt LIFE AskREACH wird im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (NR. LIFE16 GIE/DE/000738). Die hier angeführten Informationen und Ansichten entsprechen jenen der Projektpartner und geben nicht zwingend die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wieder.

VKI-Tipps

  • Hände weg! Vorsicht bei Billigware, Produkten aus Weichplastik und stark riechenden Kunststoffen: Diese sind mit großer Wahrscheinlichkeit belastet. Das gilt auch für "Beigaben" in (Kinder-)Zeitschriften.
  • Kennzeichnung. Auf das Österreichisches Umweltzeichen, das EU-Ecolabel oder den Blauen Engel achten. Damit ausgezeichnete Produkte dürfen keine SVHCs enthalten.
  • Tests. Wir testen regelmäßig Produkte auf ihre Schadstoffbelastung und veröffentlichen die Ergebnisse in KONSUMENT sowie auf konsument.at.

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