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Mann betankt ein Flugzeug mit Kerosin
Steigt der Kerosinpreis steigt und die Fluglinien können diese Kosten nicht an die Fluggäste weiterreichen, dann könnten Flüge vermehrt abgesagt werden Bild: Milosz Maslanka/stock.adobe

Pauschalreisen könnten teurer werden: Kerosin treibt die Preise

Höhere Kerosinpreise verteuern Reisen. Nachforderungen und Flug-Annullierungen sind möglich.

Steigen die Kosten, dann steigen meist auch die Preise. Das kann auch bei Pauschalreisen durchschlagen. 

Preisänderungsklausel für Treibstoff

Johanna Pichler - Juristin: grenzüberschreitende Agenden
Mag.ª Johanna Pichler - Juristin: grenzüberschreitende Agenden Bild: VKI

Pauschalreisen sind – auch - ein Vertrag. Sie können, sagt Johanna Pichler, vom europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), im Kleingedruckten eine sogenannte Preisänderungsklausel für Treibstoff enthalten. Wer also vor kurzem eine Pauschalreise gebucht hat, kann u.U. mit einer Nachforderung konfrontiert sein. Pichler: „Wichtig ist: Die Preisanpassungsklausel muss zweiseitig sein, sonst ist sie unzulässig. – Zweiseitig bedeutet: Fällt der Kerosinpreis, dann muss ich Geld zurückbekommen.“

Erhöhung über acht Prozent

Ob die Pauschalreiseanbieter die gestiegenen Kerosinkosten schlucken oder weitergeben, kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Macht die Erhöhung aber mehr als acht Prozent der Gesamtrechnung aus, so Pichler, habe ich als Konsument:in das Recht zu stornieren - kostenlos.

Ersatzflug oder Entschädigung

Anders ist es, wenn ich den Flug extra buche. Die AUA hat unseres Wissens derzeit keine solche Preisänderungsklausel. Ryanair hat eine, allerdings nur für Steuern, nicht für Kerosin.

Unrentable Flüge annulieren 

Nun sind aktuell Fluglinien durch steigende Kerosinpreise stärker unter Druck. Immer wieder sagen Linien Flüge ab, wenn die unrentabel sind. Bei den abgesagten Flügen handelt es sich um eine sogenannte Flugannullierung im Sinn der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese Verordnung verpflichtet Fluglinien bei Annullierung zu einem Bündel an Leistungen – siehe unten.

Mutter und Kind vor einer Anzeigetafel am Flughafen
Der Flug ist gestrichen, der Kunde wartet noch lange auf die Rückzahlung Bild: People-Image-Studio/Shutterstock

Ersatzflug, Betreuung, Entschädigung

Die Fluglinie muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt Ersatzflüge anbieten und hat Betreuungspflichten (Essen, Getränke, Telefon, Transport, Unterbringung, …). Wird der Flug innerhalb von zwei Wochen vor Abflug gecancelt, steht den Betroffenen zusätzlich eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro je nach Entfernung zu (Zahlen pro Person). 

Reisende stranden an fernen Flughäfen

Die Fluggastrechteverordnung ist ein komplexes Regelwerk. Hier lesen Sie die Details: „Airline hat Flug abgesagt - Was steht mir zu?“ Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Fluglinien nach einer Annullierung nicht immer alle ihre Pflichten erfüllen, Reisende an fernen Flughäfen stranden und zu Hause der Entschädigung nachlaufen müssen. - Mehr zu Ihren Rechten bei Flugreisen: https://europakonsument.at/flugreise

12 Musterbriefe

Beim Durchsetzen von Ansprüchen helfen unsere 12 Musterbriefe zu Flugreisen. Sie betreffen: Check-in-Gebühr (Wizz Air), Beschädigung von Fluggepäck, verspätetes und verlorenes Gepäck, eigene Stornierung des Flugtickets, keine Betreuungsleistungen, Rückerstattung nach Flugannullierung (Airline oder Reisebüro), Ausgleichszahlung bei Flugverspätung, Nichtbeförderung, Flugannullierung nach Streik.

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