Zum Inhalt
OptiFibre: Dose mit grüner Aufschrift
OptiFibre: Die Füllmenge lässt sich von außen nicht erkennen. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

OptiFibre: Luft für die Verdauung?

Von außen nicht zu erkennen und beim Kauf in der Apotheke schlecht nachprüfbar: Die Füllmenge in der Dose OptiFibre von Nestlé ist überraschend gering. Das Ballaststoff-Pulver füllt die Verpackung mal zur Hälfte, mal zu zwei Drittel. Das Pulver sei zu fein gemahlen, räumt der Hersteller ein. Außerdem ersetzt er Reklamationsware und aktualisiert den Produktionsprozess.

Diesmal im Lebensmittel-Check: Die Dose mit 250 mg OptiFibre-Guarsamen-Granulat verspricht optisch mehr Inhalt als vorhanden. Hersteller Nestlé lenkt ein.

Das ist das Problem

Das steht drauf: OptiFibre

Gekauft bei: in der Apotheke erhältlich

OptiFibre ist ein Produkt von Nestlé, das die Darmtätigkeit unterstützen soll. Frau D. und auch Herr Z. kauften dieses Ballaststoff-Pulver, das aus den Samen der Guarpflanze gewonnen wird und nur in Apotheken erhältlich ist. „Ich kaufe regelmäßig OptiFibre von Nestlé 250 mg und stelle fest, dass die Dose nur zu zwei Drittel gefüllt ist“, berichtet Herr Z. und meint verärgert: „Hier wird dem Kunden optisch ein Mehrwert vorgegaukelt, Platz und Ressourcen werden verschwendet.“ Ebenso lautet die Meinung von Frau D. Ihre OptiFibre-Dose war lediglich bis etwa zur Hälfte gefüllt: „OptiFibre von Nestle – absolute Mogelpackung!“

Zu viel Luft enthalten

OptiFibre: geöffnete Dose
OptiFibre: Weniger Inhalt als erwartet - im oberen Drittel enthält die Dose Luft statt Ballaststoff-Pulver. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Auch wir haben eine Dose OptiFibre eingekauft. Wie bei Herrn Z. ist die Verpackung nicht voll mit Pulver gefüllt. Das obere Drittel besteht aus Luft. Ärgerlich! Die Größe der Dose lässt mehr Inhalt erwarten, als der Hersteller eingefüllt hat. Ein Sichtfenster gibt es bei dieser Verpackung nicht. Beim Kauf in der Apotheke besteht zudem kaum die Möglichkeit, das Produkt durch Schütteln oder Umdrehen auf die Füllmenge zu überprüfen.

Pulver zu fein verrieben

Der Hersteller hat als Ursache der geringen Pulverfüllung ein falsches Bauteil ausfindig gemacht. Durch dieses seien die Samen zu stark verrieben worden, das Pulver sei demnach zu fein und daher in der Fülle geringer, schreibt Nestlé. Konsumentinnen und Konsumenten können sich direkt an Nestlé wenden, sollten sie mit einem Produkt oder der Füllmenge unzufrieden sein. Die Zusendung einer kostenfreien Ersatzware scheint möglich.

Das finden wir okay. Wir hoffen dennoch, dass die Menge des Inhalts künftig zur Verpackung passt, und haben vor, die Sache im Auge zu behalten.

Ist Ballaststoff-Pulver notwendig?

Produkte wie OptiFibre sind „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“. Sie können bei Durchfall (Diarrhö) und Verstopfung (Obstipation) oder auch beim Reizdarm-Syndrom sowie begleitend bei einer Antibiotika-Einnahme eingesetzt werden. Denn die Ballaststoffe dienen den natürlicherweise im Darm angesiedelten „guten“ Darmbakterien als Nährstoff und regen ihre Vermehrung an. Die Einnahme solcher Mittel ist allerdings nur in Einzelfällen notwendig. Sollten Sie von anhaltenden Verdauungsbeschwerden betroffen sein, klären Sie diese sicherheitshalber beim Arzt ab, bevor Sie Produkte wie OptiFibre einnehmen. Besprechen Sie außerdem mit einer Diätologin oder einem Diätologen eine mögliche Ernährungsumstellung.

Genug Ballaststoffe in der Ernährung

Eine ausgewogene Ernährung gemäß der österreichischen Ernährungspyramide (Gesundheitsportal Österreich: Ballaststoffe - Schutz durch Ernährung) bietet ausreichend Ballaststoffe. Vor allem Obst und Gemüse sowie Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte sind gute sowie schmackhafte Ballaststoff-Lieferanten und sollten fix am Speiseplan stehen. Denn eine hohe Gesamt-Ballaststoffzufuhr kann das Risiko für starkes Übergewicht, Bluthochdruck sowie koronare Herzkrankheiten senken. Auch eine Regulation der Blutfettwerte sowie ein geringeres Darmkrebsrisiko wird mit einer hohen Zufuhr an Ballaststoffen über die Nahrung in Verbindung gebracht.

Reaktion von Nestlé

Der Hersteller erklärt die Abweichung der Füllmenge durch zu kleine Pulverteilchen:

„Bei der beanstandeten Dose wurde das Produkt aufgrund eines falsch gewählten Bauteiles im Laufe des Abfüllprozesses leicht zerrieben. Durch die Verkleinerung der Pulverteilchen schienen die Dosen, bei gleicher Füllmenge, weniger befüllt zu sein als gewohnt. Wir bestätigen hiermit eine produktionsseitige Abweichung bei dieser Charge, deren Behebung bereits durch Ersatz des Bauteils sowie durch Optimierung des Prozesses durchgeführt wurde. Wir bedauern die verursachten Unannehmlichkeiten sehr und möchten darauf hinweisen, dass uns die Qualität sowie eine möglichst ressourcenschonende Verpackung all unserer Produkte besonders wichtig ist.“

Nestlé Health Sience
18.2.2022

Wir empfehlen

Im Normalfall ist ein extra Ballaststoff-Lieferant wie das angesprochene Pulver aus der Apotheke zur Unterstützung der Verdauung nicht notwendig. Sie nehmen durch eine ausgewogene Ernährung ausreichend Ballaststoffe auf. Integrieren Sie zwei Portionen Obst und drei Portionen Gemüse in Ihre tägliche Essens-Routine. Dabei entspricht eine Portion etwa der Größe einer geballten Hand.

Geben Sie Vollkornprodukten den Vorzug, zum Beispiel Vollkornbrot-, -nudeln, -reis, -mehl sowie Haferflocken. Variieren Sie bei Getreidebeilagen: Hirse, Zartweizen oder Rollgerste eignen sich gut. Hülsenfrüchte wie Bohnen, Linsen & Co dürfen ebenso öfter auf dem Teller landen, denn sie liefern neben Protein viele Ballaststoffe. Dazu finden Sie viele köstliche Rezepte in unserem „Prost, Mahlzeit!“-Blog: Linsen und Bohnen für jeden Tag 2/2022.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

GM Pesendorfer Papaya Spezial: Kennzeichnung jetzt richtig

GM Pesendorfer Papaya Spezial: Kennzeichnung jetzt richtig

Die widersprüchlichen Angaben auf der Verpackung der "GM Pesendorfer Papaya Spezial" sind nun richtiggestellt: die Vorderseite verspricht "100 % Frucht" und das Etikett am Boden führt nicht mehr irrtümlich Zucker als Zutat an.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang