Zwei Schulwarte hatten sich bei einer Werbeveranstaltung der Firma Winston Touristik International (WTI) für eine Reise nach Italien angemeldet. Ohne Zustimmung der beiden wurde die Reise auf einen Termin außerhalb der Schulferien verschoben.
Anzahlung nicht rückerstattet
Trotz Intervention durch unsere Europäische Verbraucherberatung weigerte sich WTI, die Anzahlung zu refundieren.