Eine Woche im Jahr in die eigene Wohnung auf Mallorca ziehen? Familie Klingers' Traum endet in einer Forderung von Verwaltungsgebühren in der Höhe von 7.089,81 €. Cala d’Or ignoriert jegliche Kündigungsversuche. -Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Diesen Fall hat Mag. Reinhold Schranz betreut.
Die Option, jedes Jahr eine Woche in der „eigenen“ Wohnung auf Mallorca zu verbringen, war für Frau und Herrn Klinger attraktiv. So schlossen sie Anfang 1997 eine Timesharing-Mitgliedschaft für den Club Cala de Mar Mallorca (später: Cala d’Or) für die Wohnung 112, Woche 26, ab. Das kostete 16.425 €. Jährliche Verwaltungsgebühren kamen noch hinzu.
Forderung von Verwaltungsgebühren trotz Kündigung
2011 bekamen Frau und Herr Klinger gesundheitliche Probleme, sie konnten nicht mehr verreisen. Sie ersuchten um Kündigung ihrer Mitgliedschaft, stoppten die Zahlung der Verwaltungsgebühren (2011: 795 €) und verlangten deren Stornierung. Sie dachten, ihre Mitgliedschaft sei somit gekündigt. Doch im April 2019 erhielten sie ein Schreiben einer Inkassogesellschaft: Else Credit verlangte die Zahlung ausständiger Verwaltungsgebühren in Höhe von 7.089,81 €.
Prüfung durch EVZ: Vetrag ungültig
Familie Klinger ersuchte um Ausbuchung der Forderung und um eine Kündigungsbestätigung ihrer Mitgliedschaft. Die Forderung wurde nicht ausgebucht, die Kündigung nicht bestätigt. Familie Klinger kontaktierte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Wir prüften den Timeshare-Vertrag. Da er keine Klausel über die Vertragsdauer enthielt, war er nach spanischem Zivilrecht nicht gültig und für die Parteien nicht bindend.
Wir bearbeiteten den Fall gemeinsam mit dem EVZ Spanien weiter. Nach Intervention unserer spanischen Kollegen bestätigte der Timeshare-Club schließlich die Auflösung von Familie Klingers Mitgliedschaft und die Ausbuchung der Forderung.
Häufig Probleme bei Timesharing
Bei Timesharing kommt es immer wieder zu Problemen. In Urlaubsstimmung werden oft ungünstige Verträge abgeschlossen. Später, mit Pensionseintritt, sind die jährlich steigenden Verwaltungsgebühren mitunter nicht mehr leistbar. Viele Timeshare-Clubs verweigern Konsumenten aber die Auflösung jahrzehntealter Verträge und fordern weiter Verwaltungsgebühren. Flüge und Verpflegung sind bei Timesharing obendrein extra zu zahlen. Verglichen mit Pauschal- oder Individualreisen kommt Timesharing nicht immer günstiger, oft sogar teurer.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.