Zum Inhalt

Service non stop - Konsument 11/2000

Kredite - Jetzt wird geklagt!

Jahrelang haben die Banken zu hohe Kreditzinsen verrechnet. Bei der Rückzahlung schalten einige auf stur. Wir helfen mit einer Sammelklage nach.

Seit dem Frühjahr stapeln sich die Anfragen von Kreditnehmern bei uns. Sie hatten für ihren Kredit zu viel gezahlt. Denn die Banken hatten Zinsensenkungen nicht oder nicht ausreichend weitergegeben.

Zeitraum 1992 bis 1997. Ab 1992 fiel das allgemeine Zinsniveau. Die Kreditzinsen aber blieben hoch. Schon 1995 gewannen wir einen Musterprozess. Damit war bewiesen, dass die damals verwendeten Klauseln rechtswidrig sind und die Banken zu viel kassieren. Seit 1997 verwenden die Banken präzise Zinsgleitklauseln. Doch bei alten Kreditverträgen waren die Banken von sich aus zu keiner Rückzahlung bereit. So riefen wir im Mai 2000 alle Betroffenen auf, ihr Darlehen bei uns überprüfen zu lassen und dann zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.

Mindestens fünfstellige Beträge. Wir haben hunderte Kreditverträge durchgerechnet. Es geht um Summen von 10.000 Schilling und mehr, je nach Kredithöhe und Laufzeit. Einige Banken zeigen sich kooperativ. Andere Institute aber schalten auf stur oder wollen die Betroffenen mit Mini-Summen abspeisen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.

Erfolg durch Sammelklage. Jeder Kreditnehmer müsste also einzeln gegen seine Bank prozessieren – mit allen Risiken. Damit spekulieren die Geldinstitute. Dagegen haben wir das Modell einer Sammelklage entwickelt. Dabei treten die Geschädigten ihre Ansprüche an den VKI ab. Die Ansprüche werden gesammelt geltend gemacht.

Da auch wir das Prozesskostenrisiko nicht alleine tragen können, haben wir das deutsche Prozessfinanzierungsunternehmen FORIS AG als Kooperationspartner gewonnen. Das bedeutet: Wenn die Sammelklage gewonnen oder ein günstiger Vergleich abgeschlossen wird, bekommt FORIS 30 Prozent der erstrittenen Summe. Sollte das Verfahren verloren gehen, trägt FORIS alle Kosten.

Kein Prozessrisiko. Verbraucher, die sich unserer Sammelklage anschließen wollen, haben also die Chance, 70 Prozent ihrer Forderung gegenüber der Bank zu bekommen, ohne selbst das Risiko eines Gerichtsverfahrens auf sich zu nehmen. Nicht zu vergessen. Durch diese Vorgangsweise geraten die Banken unter größeren Druck.

Für wen lohnt sich die Sammelklage? Vor allem für jene Konsumenten, die ihren Kredit schon haben durchrechnen lassen und die mit der Forderung auf Rückzahlung bei ihrer Bank abgeblitzt sind. Aber auch alle jene, die betroffen sein könnten, haben jetzt noch Gelegenheit, ihren alten Kredit (aufgenommen vor März 1997) nachrechnen zu lassen.

Und wann nicht? Nicht betroffen sind Kredite mit Fixzinsvereinbarung, geförderte Wohnbaukredite, Bausparkredite und alle Kreditverträge, die nach dem März 1997 abgeschlossen wurden. Sie unterliegen klaren Zinsregeln. Auch bei Geschäftskrediten können wir nicht tätig werden. Und wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die die Prozesskosten übernimmt, fährt damit besser.

Für weitere Informationen:
Unser Info-Package Sammelklage , kostenlos anzufordern:
Tel: (01) 588 770, Fax: (01) 588 77 72 oder per E-Mail: leserbriefe@konsument.at

Umwelt - Gegen PVC in Grablichtern

Nicht einmal auf Friedhöfen gibt es für die Umwelt paradiesische Zustände: Die Salzburger Umweltanwaltschaft hatte festgestellt, dass manche Einweg-Grablichter aus dem problematischen Kunststoff PVC bestehen. Der kann beim Verbrennen und Verrotten toxische Stoffe freisetzen. 13 Grablichter haben wir daher einem Kurztest unterzogen. PVC haben wir zum Glück nur einmal gefunden. Wer Einweg-Becher kauft, sollte auf die Kennzeichnung PP auf der Unterseite achten. Sie steht für Polypropylen, einen aus Umweltsicht weniger bedenklichen Kunststoff. Der PVC-Becher war hingegen ungekennzeichnet. Der österreichische Erzeuger Hofer wirbt mit dem Hinweis „PVC-frei“. Außerdem bietet er Becher aus Glas an. Sie können immer wieder verwendet werden und sind daher entschieden umweltfreundlicher als Wegwerf-Lichter. Nicht zu unterschätzen ist auch die Brandgefahr bei Kunststofflichtern. Der Becherboden kann durchschmelzen. Daher Vorsicht beim Anzünden in Wohnungen: Das Licht gehört unbedingt auf eine feuerfeste Unterlage, zum Beispiel einen Porzellanteller.

Den vollständigen Testbericht können Sie kostenlos telefonisch anfordern:
(01) 588 770.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang