Share Economy, die gemeinsame Nutzung von Gütern, liegt im Trend. Internetportale wie Airbnb oder Wimdu vermitteln Privatwohnungen und -zimmer an Urlauber. Aber darf man eine Wohnung einfach so an Touristen vermieten?
Privatunterkunft oder Hotel? Die meisten Urlauber entscheiden sich nach wie vor für ein Hotel, doch Privatwohnungen werden als Urlaubsbleibe zusehends beliebter. Wohnviertel statt Hotelkomplex, Ortsansässige als Nachbarn, oft wesentlich geringere Übernachtungskosten als im Hotel und unter Umständen auch noch persönliche Betreuung durch nette Vermieter, die ihre Gäste mit interessanten Tipps versorgen – all das macht eine Privatunterkunft als Alternative zu einem Hotelzimmer für immer mehr Urlauber attraktiv.
Übernachtungen im Privatquartier immer beliebter
In Wien beispielsweise gab es heuer laut Wiener Tourismusverband von Jänner bis Mai 4,5 Millionen Übernachtungen. Davon entfielen 4,1 Millionen auf Hotels und gerade einmal 34.000 auf Privatunterkünfte. Das ist nicht viel. Doch verglichen mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres haben sich die Übernachtungen in Privatquartieren heuer fast verdoppelt.
Onlineportale: Airbnb, gloveler, Wimdu und 9flats
Es gibt mittlerweile viele Onlineportale, die private Unterkünfte vermitteln und sich über Provisionen für abgeschlossene Buchungen finanzieren. Die größten und bekanntesten sind Airbnb, gloveler, Wimdu und 9flats.
Dort registrierte Gastgeber suchen vorübergehend Mitbewohner oder vermieten ihre Wohnung auch zur Gänze, während sie beispielsweise selbst auf Reisen sind. Die Gastgeber bessern über die Vermietung ihr Einkommen auf und sind für die Einhaltung allfälliger rechtlicher Vorgaben verantwortlich.
Zimmervermieter sollten sich über Rechtslage informieren
Wer sich als Gastgeber auf einer Plattform registrieren lassen will, sollte sich deshalb vorab genau darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung an Touristen vermietet werden darf (siehe "Rechtliche Hürden").
In unserer Vergleichs-Tabelle finden Sie außerdem Angaben über die Kosten für Vermieter in % des gesamten Mietpreises sowie die Kosten für Gäste in % des gesamten Mietpreises bei den Zimmervermittlungsportalen Airbnb, gloveler, Wimdu und 9flats.