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Österreichische Post AG: Daten - Neugierige Post

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um die Neugier der Post.

Postler fragte nach Geburtsdatum und - ort

Vor einiger Zeit bestellte ich etwas bei einem Versandhaus per Nachnahme. Das Packerl wurde mir durch die Post zugestellt und ich zahlte 37,80 Euro. Dann fragte mich der Postler nach meinem Geburtsdatum und meinem Geburtsort. Ich fragte, wofür er dies brauche. Er sagte, dies sei eine EU-Bestimmung zwecks Unterbindung von Geldwäsche. Geldwäsche bei solchen Beträgen? Ungefähr zur gleichen Zeit überwies ich an eine Verwandte in Hamburg 100 Euro. Auf meiner Bank gab es absolut keine Frage nach Geburtsort oder -datum!

Norbert Sturmmair
St. Ulrich

Wir baten den Ombudsmann der Österreichischen Post AG dazu um Stellungnahme:

Die EU-Verordnung zur Umsetzung der Maßnahmen gegen Geldwäsche sieht vor, dass bei jeder baren Einzahlung zugunsten eines anderen Bankinstitutes sowie bei Auslandszahlungen bei einem Betrag bis zu 1.000 EUR der Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum und -ort des Auftraggebers verpflichtend festzuhalten ist. Bei Bareinzahlung auf Fremdbankkonten über 1.000 EUR sind zusätzlich die Ausweisdaten des Einzahlers anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und zu erfassen. Ausnahmen gibt es für bare Einzahlungen auf Konten im eigenen Institut, Spenden bis 150 EUR für karitative Organisationen und Einzahlungen zugunsten Behörden. Bei unserem Kooperationsparter BAWAG P.S.K. sind diese Regelungen seit 27.8. 2007 in Kraft.

Die ARGE Daten hat die Neugier des Postfuchses scharf kritisiert:

Die bisherige Vorgehensweise, entsprechend den geltenden Vertragsbedingungen Name und Anschrift von Zahlungsauftraggebern zu erheben, wäre nach den Bestimmungen der EG-VO 1781/2006 völlig ausreichend. Die Erhebung von Geburtsdatum und Geburtsort des Zahlungsauftraggebers ist nicht notwendigerweise durch Rechtsbestimmungen gedeckt und für die Erfüllung von Rechtsvorschriften ebenso wenig nötig wie für die Abwicklung des Auftrages. Ziel der Postaktion ist es offenbar, möglichst flächendeckend die Geburtsdaten ihrer Kunden zu beschaffen, um sie besser im Direktmarketinggeschäft verkaufen zu können (vollständiger Text unter: www.argedaten.at

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