Uneinlösbarer Gutschein
Im Oktober 2005 hatten Herr Dr. Zellhofer und seine Frau bei eBay einen Gutschein „Romantik am Weißensee“ für zwei Übernachtungen mit Halbpension im Hotel Fergius ersteigert. Der Gutschein war ein Jahr gültig. Leider stieß die Einlösung immer wieder auf Schwierigkeiten. Zufällig war jedes Mal, wenn das Paar ein Zimmer buchen wollte, gerade keines frei.
Im Juli nahmen sie wiederum einen Anlauf und schienen Glück zu haben: Zum geplanten Termin 11. bis 13. August gab es noch das gewünschte Zimmer. Leider folgte kurz darauf die kalte Dusche: Es handle sich um einen Irrtum, nur Termine unter der Woche oder wesentlich später seien noch verfügbar. Das kam den Zellhofers seltsam vor.
Ohne Gutschein gab es sehr wohl ein Zimmer
Sie baten einen Bekannten, er möge sich ebenfalls nach einem Zimmer dieser Kategorie erkundigen – ohne Gutschein. Und da gab es auf einmal sehr wohl freie Zimmer. Darauf rief Herr Dr. Zellhofer verärgert nochmals im „Fergius“ an. Über den Verlauf des Gespräches gehen die Meinungen auseinander. Die Konsumenten erinnern sich daran, dass sie, um den gemeinsamen Kurzurlaub zu retten, um ein Zimmer preiswerterer Kategorie gebeten hätten.
Wer kritisiert, bekommt kein Zimmer
Das Hotel behauptet hingegen, der Herr Doktor habe gedroht, während seines Aufenthalts zu kontrollieren, ob die Zimmer auch vermietet seien. Jedenfalls erhielten Zellhofers kurz darauf eine E-Mail: „... ersuchen wir Sie um Ihr Verständnis, wenn wir der Meinung sind, dass wir wohl nicht das richtige Hotel für Ihren geplanten Aufenthalt sind.“ Zu Deutsch: Wer Kritik äußert, bekommt gar kein Zimmer.
Den Verdacht, dass Gäste mit Gutscheinen bei der Buchung nicht gerade bevorzugt werden, konnte das Hotel auch uns gegenüber nicht entkräften. Wenigstens das Geld für den Gutschein erhielten die Konsumenten rücküberwiesen. Übrigens gibt es auch Hotels, die bei ihren Gutscheinen darauf hinweisen, dass sie in der Hauptsaison nicht einlösbar sind.