Unverbindliches Angebot oder echter Wechsel? Goldgas stornierte dann doch den Vertrag. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Lukas Eschlböck.
Frau Schubert, einer 82-jährigen Dame, wurden in einem Gewerbepark von einem Goldgas-Mitarbeiter Angebote für einen möglichen Wechsel des Stromund Gaslieferanten vorgelegt. Sie bräuchte nur die entsprechenden Formulare auszufüllen.
Unverbindliche Angebote?
Frau Schubert trug ihre Daten gleich ein, ohne genau zu überprüfen, welche Art von Formular sie ausfüllte. Nach einiger Zeit erhielt sie Schreiben von Wien Energie und von Wiener Netze: In ihrer Wohnung werde es zu einem Wechsel des Strom- und Gasanbieters kommen. Frau Schubert hatte lediglich – so wie es ihr versprochen worden war – unverbindliche Angebote einholen wollen, aber sicher keinen Vertrag mit Goldgas abschließen.
Rückwirkende Auflösung
Wir ersuchten Goldgas um rückwirkende Auflösung des Vertrags. Goldgas zeigte sich großzügig und stornierte den Vertrag, obwohl die Widerrufsfrist bereits abgelaufen war.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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