"Ich backe sehr viel Brot und Gebäck. Dazu verwende ich fast immer frische Germ. Schon seit Längerem ärgert mich, dass in den Würfeln der einen Firma statt der angegebenen Menge von 42 g nur 36 g Germ sind. Darf das sein?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc.
Definierte Toleranzen
Lebensmittel dieser Packungsgröße unterliegen der Fertigpackungsverordnung. Darin sind alle Toleranzen definiert. Um es in diesem Fall stark vereinfacht zu sagen: In der 42-g-Germpackung müssen im Chargen-Schnitt auch 42 g Germ enthalten sein. Im Extremfall ist aber bei sehr wenigen Stücken sogar eine Minusabweichung von 18 % erlaubt, das wären dann 34,5 g. Somit dürfen grundsätzlich einige Würfel weniger als 42 g Füllmenge aufweisen.
Gewichtsermittlung
Die Gewichtsermittlung muss mit geeichten Waagen erfolgen, Haushaltswaagen sind dafür nicht geeignet. Entscheidend ist weiters das Gewicht zum Zeitpunkt der Abfüllung bzw. kurz danach und nicht etwa nach langer Lagerung bzw. am Ende der Mindesthaltbarkeit (MHD). Durch Lagerung kann nämlich Flüssigkeit verloren gehen und das Gewicht sinken.
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Ob und in welchem Ausmaß tatsächlich eine Unterfüllung vorliegt, kann nur das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen feststellen. Im Beschwerdefall wenden Sie sich (am besten mit Originalpackung, Nennfüllmenge, Foto der Packung inklusive Chargennummer) ans nächste Eichamt bzw. ans Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen).