Zum Inhalt

Germ: zu wenig im Packerl? - Nur 36 statt 42 Gramm

"Ich backe sehr viel Brot und Gebäck. Dazu verwende ich fast immer frische Germ. Schon seit Längerem ärgert mich, dass in den Würfeln der einen Firma statt der angegebenen Menge von 42 g nur 36 g Germ sind. Darf das sein?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc.

Teresa Bauer Definierte Toleranzen

Lebensmittel dieser Packungsgröße unterliegen der Fertigpackungsverordnung. Darin sind alle Toleranzen definiert. Um es in diesem Fall stark vereinfacht zu sagen: In der 42-g-Germpackung müssen im Chargen-Schnitt auch 42 g Germ enthalten sein. Im Extremfall ist aber bei sehr wenigen Stücken sogar eine Minusabweichung von 18 % erlaubt, das wären dann 34,5 g. Somit dürfen grundsätzlich einige Würfel weniger als 42 g Füllmenge aufweisen.

Gewichtsermittlung

Die Gewichtsermittlung muss mit geeichten Waagen erfolgen, Haushaltswaagen sind dafür nicht geeignet. Entscheidend ist weiters das Gewicht zum Zeitpunkt der Abfüllung bzw. kurz danach und nicht etwa nach langer Lagerung bzw. am Ende der Mindesthaltbarkeit (MHD). Durch Lagerung kann nämlich Flüssigkeit verloren gehen und das Gewicht sinken.

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Ob und in welchem Ausmaß tatsächlich eine Unterfüllung vorliegt, kann nur das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen feststellen. Im Beschwerdefall wenden Sie sich (am besten mit Originalpackung, Nennfüllmenge, Foto der Packung inklusive Chargennummer) ans nächste Eichamt bzw. ans Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Größere Arzneimittelverpackungen

Größere Arzneimittelverpackungen

"Immer wieder fällt mir auf, dass Arzneimittelverpackungen größer werden, obwohl der Inhalt gleich bleibt. Das ist weder wirtschaftlich noch umweltfreundlich. Ich frage mich, was die Hersteller veranlasst, die Verpackung dermaßen zu vergrößern."

Gefährliches Titandioxid?

Gefährliches Titandioxid?

"Ihrer Zeitschrift entnehme ich, dass die EU Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten hat. Wie verhält es sich bei Medikamenten, Zahnpasten, Sonnenschutzmitteln etc.?"

Beschichtungen von Aludosen?

Beschichtungen von Aludosen?

"Ich habe Ananas in Scheiben in einer Aludose gekauft. Mir ist aufgefallen, dass die Dose keine Innenbeschichtung hat. Gibt es hier eine Vorschrift?"

Bestrahlung von Lebensmitteln

Bestrahlung von Lebensmitteln

"Ich habe gelesen, dass Tiefkühlgemüse unter Umständen bestrahlt wird. Trifft das auch auf Gemüse aus Österreich zu?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang