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Lebensmittel-FAQ: Kennzeichnung, Hygiene, Inhaltsstoffe - Sie fragen, wir antworten!

Kennzeichnung, Hygiene und Inhaltstoffe von Lebensmitteln: Was unsere Leser in letzter Zeit am meisten interessierte.

Frage: Erst waschen, dann schneiden?

Obst und Gemüse auf jeden Fall erst kurz vor dem Verspeisen putzen, denn sonst verdirbt es schneller.

Bei jungen Karotten reicht es meist, sie gründlich mit Wasser zu waschen und etwas abzubürsten. Lebensmittel, an denen noch Erde haftet, sollten zuerst gewaschen, dann eventuell geschält und anschließend nochmals gewaschen werden. 

Egal ob Orangen, Mangos oder Melonen: Wenn Sie die Früchte anschneiden, ohne sie vorher zumindest grob gereinigt zu haben, bringen Sie beim Schneiden über das Messer einen Teil dessen, was außen auf der Schale sitzt (z.B. Pestizidrückstände oder Keime), mit ins Innere der Frucht. 

Gemüse WaschenObst und Gemüse immer vor dem Verzehr waschen

Frage: Soll ich Obst und Gemüse vor dem Verzehr waschen? 

Ja, unbedingt; und zwar auch Erzeugnisse aus biologischem Anbau. Beim Waschen werden nicht nur Erde oder Sand entfernt, sondern auch eventuelle Keime. Schließlich weiß man nie, durch welche Hände eine Frucht bereits gegangen ist. 

Obst und Gemüse am besten unter fließendem kalten Wasser reinigen und dabei etwas abreiben, um alle sichtbaren Verunreinigungen zu entfernen. Anschließend können Sie die einzelnen Stücke (z.B. Äpfel, Tomaten) noch mit einem sauberen Tuch trocknen. Auf diese Weise reduzieren Sie nicht nur mög­liche Keime, sondern auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die sich unter Umständen auf der Oberfläche befinden. 

Empfindliche Beeren in einer großen Schüssel mit Wasser vorsichtig spülen und anschließend in einem Sieb abtropfen lassen. Salate ebenfalls am besten in einer Schüssel unzerkleinert und mit viel kaltem Wasser ­waschen. Meist genügt ein Durchgang. Ist der Salat stark verschmutzt, den Vorgang so lange wiederholen, bis das Wasser klar bleibt. Gehen Sie beim Waschen gründlich, aber behutsam vor, damit die Blätter unversehrt und knackig bleiben. Blätter keinesfalls lange im Wasser liegen lassen, denn dadurch werden sie welk und verlieren an wasser­löslichen Inhaltstoffen.

Hilft der EAN-Code oder das Gütesiegel weiter?

Sagt wenigstens der EAN-Code ­etwas über die Herkunft eines Produktes aus? 

Auch nicht! EAN steht für Europäische-Artikel-Nummerierung und wurde Anfang 2009 in GTIN (Global Trade Identity Number/­Globale Artikelidentnummer) umbenannt. Der Standard-EAN-Code ist eine 13-stellige Artikel­nummer, die dem Handel zum com­putergestützten Umgang mit Waren dient. Die ersten Ziffern bilden die sogenannte ­Be­triebs­nummer, die eindeutig und weltweit unverwechselbar den Lieferanten (Her­steller, Importeur, Großhändler, Marken­inhaber) der Waren kennzeichnet. Daraus lässt sich auch die Länderkennzeichnung ablesen. So steht z.B. 900-919 für Österreich. Die ­nächsten Ziffern codieren die Adresse des Herstellers bzw. Lieferanten. Nachfolgende sagen etwas über den Artikel selbst aus. Die letzte Ziffer ist lediglich eine Prüfziffer, an welcher der Computer erkennen kann, ob er sich „verlesen“ hat.

EAN-Code

Der EAN-Code sagt nichts über die Herkunft des Produkts aus

 

Gibt es ein Gütesiegel beim Fleischer, an dem ich Frischfleisch aus Österreich sofort erkenne? 

Das Logo „100 % Österreich“ garantiert, dass das Frischfleisch von Schwein, Rind, Huhn, Lamm und Ziege ausschließlich aus Österreich stammt. Die Tiere müssen hier unter Einhaltung von entsprechenden Tierschutz- und Produktionsstandards geboren, aufgezogen und geschlachtet werden. Das Siegel in Rot dürfen nur gewerbliche Fleischhauer für den Verkauf von unverarbeitetem Fleisch verwenden. In Supermärkten wird das Logo nicht zu finden sein. Ob die freiwillige Kennzeichnung auch tatsächlich den Vorgaben entspricht, kontrollieren die Lebensmittel­aufsichtsorgane der Länder, und zwar nach den Bestimmungen zum Täuschungsschutz sowie gegen die Irreführung von Konsumenten. Verliehen wird das Logo vom österrei­chischen Gesundheitsministerium. 

Gütesiegel Frischleisch

Diese Gütesiegel geben an, dass das Produkt ausschließlich aus Österreich stammt

Immer nur "hergestellt für..."

Muss auf einem Lebensmittel immer der Hersteller angegeben werden? 

Häufig findet man auf diversen Produkten die Angabe „hergestellt für ...“. Wer der tatsächliche Produzent der Ware ist, erfahren Konsumenten damit nicht. Oft können ­Kunden nicht einmal erkennen, ob die auf der Packung genannte Firma nun der Hersteller, der Verpacker oder der Verkäufer ist. 

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss auf verpackten Lebensmitteln der Hersteller nicht angegeben werden. Verlangt werden nur Name bzw. Firma und ­Anschrift jenes Lebensmittelunternehmers, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird. Hat der Unternehmer keine Niederlassung in der Europäischen Union, so muss der Importeur genannt werden, der das Lebensmittel in die Union einführt, sowie das Land der Produktion.

 

Hergestellt für

Leider nur "Hergestellt für:"

Woher kommt das Produkt nun?

Wieso steht auf verarbeiteten konventionellen Lebensmitteln nichts zur Herkunft der Rohstoffe? 

Anders als bei verarbeiteten Bio-Lebensmitteln sind für diese Produkte keine Angaben zum Herkunftsland vorgeschrieben. So muss der Produzent von herkömmlicher Erbeermarmelade nicht darüber informieren, wo das Obst geerntet wurde. Und statt des Herstellers kann gemäß den Vorschriften auch der Verpacker oder der Verkäufer auf der Verpackung stehen. Nur bei Lebensmitteln, die außerhalb der EU produziert werden, muss dieser Drittstaat auch angegeben werden. 

Wichtig ist die Regionalität

Bevorzugen Sie nach Möglichkeit heimische Produkte. Achten Sie auf Gütesiegel, die auf der Verpackung Österreich als Ursprungsland angeben: Beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel zum Beispiel müssen die wertbestimmenden Rohstoffe des Produkts aus Österreich stammen. Doch nicht alle Rohstoffe – etwa Pfeffer für eine Dauerwurst oder Bananen für ein Fruchtjoghurt – können im Inland hergestellt werden. Es gibt daher einen Toleranzbereich, der festlegt, dass solche Zutaten maximal ein Drittel des Produkts ausmachen dürfen.

AMA-GütesiegelDas AMA-Gütesiegel

 

Kann ich durch das Identitätszeichen feststellen, woher ein Produkt kommt? 

Leider nein. Dieses Zeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln, also vor allem auf Produkten aus Fleisch, Fisch, Milch und Ei. Es stellt keine Verbraucherinformation dar. Mit dem Identitäts­zeichen wird lediglich die Einhaltung der Hygiene­vorschriften bestätigt. Das Zeichen besteht aus einem Länderkürzel, zum Beispiel „AT“ für Österreich, der Betriebsnummer ­jenes Betriebes, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat, sowie der Angabe „EG“, wenn es sich um ein Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft handelt. 

Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus nicht abzuleiten! Oftmals findet sich auf heimischem Käse das Identitätszeichen, z.B. für Deutschland „DE“. In diesen Fällen ist der Käse in Deutschland geschnitten und verpackt worden, während der Rohstoff Milch aus Österreich stammt.

Identitätszeichen ovalAuch dieses Kennzeichen gibt keine Auskunft über die Herkunft der Ware

 

Kennzeichnung für Schaf, Ziege, Schwein und Geflügel

Für die Herkunft von Rindfleisch ­existiert schon länger eine Kennzeichnungspflicht. Was ist mit den anderen Fleischsorten? 

Seit dem 1. April 2015 muss auch verpacktes, unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden. Das betrifft frisches, gekühltes oder ge­frorenes Fleisch. Verarbeitete oder unverpackte Fleischerzeugnisse sind davon aus­genommen. 

Das muss draufstehen: 

  • „Aufgezogen in:“ + Name des Mitglied­staates oder Drittlandes 
  • „Geschlachtet in:“ + Name des Mitgliedstaates oder Drittlandes 
  • Partienummer, anhand deren das Fleisch identifiziert werden kann 
  • (Anders als bei Rindfleisch muss das ­Geburtsland der Tiere nicht angegeben ­werden.) 

Wenn das Fleisch von Tieren stammt, die in einem einzigem Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, genügt die An­gabe „Ursprung “. „Ursprung Österreich“ bezeichnet also Fleisch, das zu 100 Prozent aus Österreich kommt. 

Herkunft von Rindfleisch

Diese Angaben muss unverarbeitetes Schweine, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch aufweisen

Geeignete Öle zum Braten

Sind auch kalt gepresste Öle zum ­Kochen bzw. Braten geeignet? 

Speiseöle mit einem sehr hohen Anteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie Distel­öl oder Leinöl sind zum Erhitzen ungeeignet. Kalt gepresstes Raps- und Olivenöl kann zum Kochen verwendet werden. Aber Achtung: Nur zum Anbraten von Fleisch oder Gemüse einsetzen, da hier die Temperaturen unter 180 Grad C bleiben. Öl nur einmal verwenden und anschließend fachgerecht entsorgen. Ab damit in den Ölsammelbehälter heißt es auch, wenn das Fett beim Erhitzen zu rauchen beginnt! 

Raffiniertes Raps-, Sonnen­blumen- oder Maiskeimöl

Sicherer ist die Verwendung von hitzesta­bilen Ölen wie raffiniertem Raps-, Sonnen­blumen- oder Maiskeimöl. Zum Frittieren, wo besonders hohe Temperaturen erreicht ­werden, empfehlen wir, beispielsweise Erdnussöl oder raffiniertes Rapsöl einzusetzen, da diese Öle hitzestabil und geschmacks­neutral sind. 

Mit ­Holzlöffel überprüfen

Ob das Öl heiß genug ist, können Sie mit ­einem Holzlöffel überprüfen: Beginnt das Fett am Stabende zu schäumen und zu ­zischen, hat es die richtige Temperatur. Wenn Sie anschließend die Lebensmittel zimmerwarm oder kalt in die Pfanne geben, nimmt das Lebensmittel die Hitze auf und der Rauchpunkt wird nicht erreicht. 

Nicht zu stark erhitzen

Bei zu hohen Temperaturen über einen längeren Zeitraum gehen wertvolle Inhaltstoffe verloren und es kommt zur Bildung von Schadstoffen. Werden kalt gepresste Öle über erhitzte Speisen geträufelt oder in ­heißen Speisen verarbeitet, entstehen hin­gegen keine gesundheitsschädlichen Stoffe.

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