Der Hersteller begründet die Aufmachung damit, auf Sorte und Geschmacksrichtung aufmerksam machen zu wollen. Die genaue Zusammensetzung könne in der Zutatenliste nachgelesen werden.
„Eine Irreführung unserer Kunden liegt natürlich nicht in unserem Interesse - schon allein deshalb, weil wir unsere Kund:innen nicht verärgern möchten. Wir bedauern, wenn es hier zu Unklarheiten gekommen ist. Gerne werden wird das Feedback jedenfalls an den Lieferanten weiterleiten.
Die Erläuterung zur Deklaration: Die Angabe „Mix Zucchini Bulgur“ an der Frontseite ist, wie bei Gemüsemix-Erzeugnissen üblich, als Hinweis auf die Sorte bzw. Geschmacksrichtung zu verstehen und keine ausschließliche Angabe von Bestandteilen. Die genaue Verkehrsbezeichnung (gem. Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 idgF) ist klar und vor allem korrekt auf der Rückseite angegeben und enthält neben den Hauptzutaten auch den Hinweis auf die Zusammensetzung der Gemüsemischung. Alle Hauptzutaten sind mengenmäßig in der Zutatenliste angeführt. Damit werden die Verbraucher klar und deutlich im Rahmen der gesetzlichen Pflichtangaben informiert.“
Lidl Österreich GmbH
9.7.2025
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