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Gösser Kracherl: Flasche mit gelbem Etikett, Vorderansicht.
Gösser Kracherl: Auf der Vorderseite des Etiketts hat sich wenig geändert. Es gibt keinen Hinweis auf den Restalkohol. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Gösser Kracherl: Alkoholgehalt jetzt angegeben

Das Gösser Kracherl ist am Etikett auf der Schauseite als „alkoholfrei“ bezeichnet. Bislang fehlte jedoch die Angabe, dass dieses Biermischgetränk bis zu 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten kann. Jetzt hat der Hersteller diesen wichtigen Hinweis am Etikett auf der Rückseite aufgedruckt. Das ist erfreulich! Wünschenswert bleibt: diese Angabe schon auf den ersten Blick erkennbar vorne anzubringen.

Diesmal im Lebensmittel-Check: Das Gösser Kracherl gibt sich auf der Vorderseite als „alkoholfrei“ aus. Jetzt ist auf der Rückseite der tatsächliche Gehalt von bis zu 0,5 Vol.-% Alkohol zu finden.

Das war das Problem

Das steht drauf: Gösser Kracherl

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Ganz frei von Alkohol ist das Gösser Kracherl „alkoholfrei“ nicht. Das darf auch so sein: Bis zu 0,5 Volumenprozent (Vol.-%) Alkohol sind in „alkoholfreien Getränken“ nach dem Gesetz erlaubt. Denn auch Fruchtsäfte oder fermentierte Lebensmittel, wie zum Beispiel Kefir, können natürliche Mengen an Alkohol enthalten. Das Problem beim Gösser Kracherl „alkoholfrei“ war früher, dass Konsumentinnen und Konsumenten auf der Flasche keinen Hinweis zum tatsächlichen Alkoholgehalt fanden. Wir haben über das Gösser Kracherl in KONSUMENT 8/201 berichtet.

Jetzt mit Angabe des Alkohol-Gehalts

Gösser Kracherl: gelbes Etikett auf der Rückseite der Flasche.
Gösser Kracherl: Der Restalkohol-Gehalt des Getränks ist nun am Etikett auf der Flaschen-Rückseite sichtbar. Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Wir haben das Produkt erneut begutachtet. Der Hersteller, die Brauunion Österreich, hat nun den Restalkohol-Gehalt des Biermischgetränks am rückwärtigen Etikett mit „< 0,5 Vol.-%“ angeführt. Das ist erfreulich, denn unter einem „alkoholfreien Kracherl“, wie das Gösser Kracherl vormals verkauft wurde, stellten sich viele Konsumentinnen und Konsumenten ein Erfrischungsgetränk mit wirklich 0,0 Vol.-% Alkohol vor.

Hinweis auf Vorderseite wünschenswert

Auf der Vorderseite des Produktes hat sich nur wenig geändert: Die Auslobung „alkoholfrei“ ist jetzt noch prominenter aufgedruckt. Einen Hinweis auf den Restalkohol, der dennoch bis zu 0,5 Vol.-% im Bier enthalten ist, sucht man an dieser Stelle vergeblich. Schade, denn dadurch fehlt hier eine wichtige Auskunft für Menschen, die Alkohol meiden wollen oder müssen.

Für Kinder eignet sich das Produkt aufgrund des Alkoholgehalts natürlich nicht – allein schon wegen der Gefahr einer Gewöhnung an den Bier- und Alkoholgeschmack. Vorsicht: Durch die Aufmachung des Getränks und vor allem infolge der für reine Limonadengetränke üblichen Bezeichnung „Kracherl“ kann es leicht zu einer Verwechslung mit einer gänzlich alkoholfreien Limonade kommen. Der Zusatz von alkoholfreiem Bier (35 %) ist erst beim Beschäftigen mit der Zutatenliste erkennbar. Die Bezeichnung auf dem vorderen Flaschenetikett ist aus unserer Sicht noch zu verbessern! Wir wünschen uns eine deutliche Angabe des Restalkohol-Gehalts gleich auf der Vorderseite des Gösser Kracherls.

 

Alkoholfreie Biere mit 0,0 Vol.-%

Am Markt sind übrigens auch alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke mit 0,0 Vol.-% erhältlich. Schauen Sie sich die jeweiligen Etiketten genau an, um Gewissheit zu haben.

Nährwert-Angaben jetzt klarer

Die Lesbarkeit der Nährwert-Angaben hat sich zum Besseren geändert. Der Produzent hat diese wichtigen Informationen nun deutlicher aufgedruckt. Das begrüßen wir, denn eine Flasche Kracherl mit 330 ml kommt auf gut 100 kcal. Diese Menge ist nicht zu unterschätzen, zumal viele ein solches Getränk nur „nebenbei“ konsumieren und sich der Kalorienaufnahme gar nicht bewusst sind.

Das Gösser Kracherl hat einen Nutri-Score „D“ (Nutri-Score: fünfstufige Farbskala zur Information, wie die Nährwertqualität des Produkts innerhalb seiner Produktgruppe einzuschätzen ist; mehr dazu unter: Nutri-Score-Ampel mit Sinn,12/2019).

Unser Fazit: Genießen Sie alkoholfreie Biere oder Biermischgetränke wie alle Getränke außer Wasser bewusst und in Maßen.

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