Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein als alkoholfrei angepriesenes Biermischgetränk von Gösser, dessen Restgehalt an Alkohol am Etikett nirgendwo angegeben ist. |
Gösser Kracherl - Von wegen alkoholfrei!
Gösser Kracherl: auf dem Flaschenetikett groß als "alkoholfrei" ausgelobt. (Bild: K.Schreiner/VKI)
Als alkoholfrei deklariertes Bier darf von Rechts wegen 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten. (Bild: K.Schreiner/VKI)
Auf dem Etikett des Gösser Kracherls findet sich nirgendwo ein Hinweis auf einen etwaigen Alkoholgehalt. Auf der Homepage wird aber als Alkoholgehalt "
Mit Restgehalt an Alkohol
Das steht drauf: Gösser Kracherl
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Das ist das Problem
Vor etlichen Jahrzehnten waren sogenannte Kracherln – zuckersüße, kohlensäurehaltige Himbeer- und Zitronenlimonaden – bei Kindern heiß begehrt. Ursprünglich waren diese Limonaden in Kugelverschlussflaschen abgefüllt. Diese Flaschen waren mit einer Glaskugel verschlossen, die durch den Druck der Kohlensäure im Flascheninneren nach oben gegen den Flaschenhals gepresst wurde. Zum Öffnen wurde die Kugel mit dem Daumen in den Flaschenhals hinein gedrückt, was meistens einen unüberhörbaren Kracher auslöste – daher der Name Kracherl.
Da Kugelverschlussflaschen schwer zu reinigen waren, wurden sie später durch solche mit Bügelverschluss, Kronkorken oder Schraubverschluss ersetzt. Der Name Kracherl hat sich als Synonym für kohlensäurehaltige Limonaden ohne Alkohol aber bis heute gehalten.
Biermischgetränk mit Zitronenlimonade und "alkoholfreiem" Bier
Neuerdings gibt es auch von Gösser ein Kracherl. Das Gösser Kracherl, laut Sachbezeichnung ein alkoholfreies Biermischgetränk aus 65 % Zitronenlimonade und 35 % alkoholfreiem Bier, ist auf dem Flaschenetikett groß als "alkoholfrei" ausgelobt. "Was sollte ein Kracherl denn sonst sein?", ist man versucht, zu fragen.
Alkoholfreies Bier darf 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten
Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Denn: Als alkoholfrei deklariertes Bier darf von Rechts wegen 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten. Auf dem Etikett des Gösser Kracherls findet sich nirgendwo ein Hinweis auf einen etwaigen Alkoholgehalt. Wir wollten daher von der Brau Union Österreich, zu deren Marken Gösser gehört, wissen, wie viel Alkohol im Gösser Kracherl enthalten ist. Leider haben wir bislang keine Antwort bekommen.
Gut, dass auf der Gösser-Homepage mit Informationen weniger gegeizt wird: Dort ist bei den Produktdaten des "Kracherls für den erwachsenen Gaumen" als Alkoholgehalt "< 0,5 Vol%" angegeben.
Schwer von tatsächlich alkoholfreiem Bier zu unterscheiden
Für Personen, die keinen Alkohol trinken dürfen oder möchten, ist das Gösser Kracherl daher so wie andere Getränke mit Restmengen von Alkohol nicht geeignet. Und für Kinder natürlich auch nicht.
Fazit: Bier mit einem Alkoholgehalt bis zu 0,5 Vol.-% sollte mit Hinweisen wie "alkoholarm" oder "wenig Alkohol" gekennzeichnet werden! Denn dann wäre es auf Anhieb von tatsächlich alkoholfreiem Bier (mit 0,0 Vol.-% Alkohol) zu unterscheiden.
Reaktion der Brauunion Österreich
Unsere Anfrage, wie viel Alkohol das Gösser Kracherl enthält, ist von der Brauunion Österreich leider unbeantwortet geblieben.
Wir haben bis jetzt keine Stellungnahme erhalten.
Wir meinen: Ein Getränk mit Restalkohol ausgerechnet als "Kracherl" zu bezeichnen, ist vollkommen daneben. Wie wäre es mit einem weniger irreführenden Produktnamen? Bitte auch den Hinweis "Alkoholgehalt < 0,5 Vol.-%" gut sichtbar auf dem Etikett aufdrucken.