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Mr. Perkins Granatapfel - Nur Spuren von Granatapfel

  Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Granatapfel Früchteteemischung, die kaum Granatapfel enthält.

Mr. Perkins Granatapfel: In Wort und Bild wird auf Granatapfel als Zutat hingewiesen. Trotzdem ist kaum welcher enthalten. Bild: VKI/K. Schreiner
Mr. Perkins Granatapfel: In Wort und Bild wird auf Granatapfel als Zutat hingewiesen. Trotzdem ist kaum welcher enthalten. Bild: VKI/K. Schreiner

Mr. Perkins Granatapfel: In Wort und Bild wird auf Granatapfel als Zutat hingewiesen. Trotzdem ist kaum welcher enthalten. Bild: VKI/K. Schreiner

Mr. Perkins Grantapfel: Zutaten; VKI/K. Schreiner
Mr. Perkins Grantapfel: Zutaten; VKI/K. Schreiner

Mr. Perkins Grantapfel: Zutaten; VKI/K. Schreiner

Kein Verlass auf Packungsaufmachung und Produktbezeichnung

Das steht drauf: Mr. Perkins Granatapfel

Gekauft bei: Hofer

Das ist das Problem

Auf der Packungsvorderseite groß abgebildete Granatäpfel, die Bezeichnung Granatapfel, die Auslobung „Granatapfel ist aufgrund seines fruchtig-süßen Geschmacks eine wahre ,Superfrucht‘“ … Was, wenn nicht Granatapfel, soll wohl die Hauptzutat von Mr. Perkins Granatapfel Früchteteemischung sein?

Kaum Granatapfel im Tee

Doch die Zutatenliste zeigt: Dieser Tee besteht aus Hibiskus, Hagebutten, Äpfeln, süßen Brombeerblättern, Orangenschalen, natürlichem Aroma, 0,2 %(!) Granatapfel und Zitronenschale. Obwohl bei diesem Produkt in Wort und Bild vor allem auf Granatapfel als Zutat hingewiesen wird, steckt also kaum welcher im Tee drinnen.

Wie das sein kann, fragte sich ein Konsument, der uns verärgert auf die Teemischung aufmerksam machte. Rein rechtlich gibt es an dieser Produktdeklaration nichts zu beanstanden. Wird eine Zutat besonders hervorgehoben, muss ihr Anteil am Gesamtprodukt angegeben sein. Diese Vorgabe wird bei Mr. Perkins Granatapfel Früchteteemischung erfüllt.

Mindestmenge nicht geregelt

Eine Regelung, die die Mindestmenge der ausgelobten Zutat vorschreibt, gibt es schlichtweg nicht. Daher ist es rechtlich in Ordnung, dass dieser als Granatapfel-Tee beworbene Tee nur 0,2 % Granatapfel enthält. Das entspricht pro Beutel 0,006 Gramm bzw. 6 Milligramm Granatapfel. Abgesehen von der Zulässigkeit: Es sollte jeder Firma zu denken geben, dass Kunden das meistens anders sehen.

Reaktion der Firma Hofer

Was Hofer dazu sagt, dass in seiner Mr. Perkins Granatapfel Früchtemischung fast kein Granatapfel vorkommt. 

„Wir bedauern sehr, dass sich ein Konsument durch die Angaben auf unserem Artikel ,Mr. Perkins Granatapfel Früchteteemischung‘ getäuscht fühlt, möchten aber anmerken, dass für jeden Artikel, der sich im Verkauf befindet, positive Gutachten eines akkreditierten Labors vorliegen, die eine einwandfreie Verkehrsfähigkeit bestätigen.

Bestimmte Früchtetees, bestätigt uns der Lieferant, müssen aromatisch ergänzt werden, da manche Fruchtsorten in getrockneter Form nicht das gewünschte Geschmackserlebnis erzeugen können. Der von Verbrauchern gewünschte Geschmack ist nur über Aromen darstellbar. Auf die Aromatisierung wird auf der Verpackung ausdrücklich hingewiesen. Die verkehrsübliche Bezeichnung lautet ,aromatisierter Tee‘.

Die Abbildung von in Form von Aromastoffen enthaltenen Früchten auf der Verpackung des genannten Artikels spiegelt die Geschmacksrichtung wieder. Weder aus unserer Sicht, noch aus jener des Gesetzgebers, stellt dies einen Verstoß gegen die geltenden Rechtsvorschriften dar.“

Hofer KG
22.2. 2013

Wir meinen: Auch dieses Beispiel zeigt: Auf Packungsaufmachung und Produktbezeichnung ist kein Verlass. Nur in der Zutatenliste ist verlässlich angegeben, woraus ein Produkt tatsächlich besteht.

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