Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Mayonnaise mit stilisierter Österreich-Fahne auf der Tube, bei der die Herkunft der primären Zutaten im Dunkeln bleibt. |
Kuner Mayonnaise - Woher stammen die Hauptzutaten?
AKTUALISIERUNG: Herkunft aufgedruckt
Der Hersteller gibt nun die Herkunft der Hauptzutaten an. Sonnenblumenöl und Eier kommen aus der EU.
Lesen Sie nachfolgend unseren Lebensmittel-Check zur alten Tube.
Kuner Mayonnaise: Das rot-weiß-rote Band lässt vermuten, dass die Hauptzutaten aus Österreich stammen. ... (Bild: VKI)
Kuner Mayonnaise: ... Diese Anlehnung an die Österreich-Fahne bedingt die Pflicht zur Herkunftsangabe der primären Zutaten, meinen wir. Sofern sie nicht aus Österreich kommen. (Bild: VKI)(Bild: VKI)
Was besagt das rot-weiß-rote Band?
Das steht drauf: Kuner Mayonnaise
Gekauft bei:in vielen Geschäften erhältlich
Das ist das Problem
Auf belegten Brötchen, im Salat, zu deftigen Gerichten – Mayonnaise wird in Österreich gern verwendet. Neben vielen anderen Herstellern erzeugt auch Kuner Mayonnaise. Auf der Mayonnaisetube steht weiß unterlegt „Österreichs beliebteste Mayonnaise“, darüber und darunter sind rote Streifen abgebildet. Dieses rot-weiß-rote Band ist unseres Erachtens eine klare Anlehnung an die Österreich-Fahne.
Angabe der primären Zutat
Bei verpackten Produkten, die mit einem bestimmten Land auf der Packung werben (z.B. mit einer österreichischen Flagge, der Auslobung „Qualität aus Österreich“), muss die Herkunft der „primären Zutat“ deklariert sein, sofern diese nicht aus dem beworbenen Land stammt.
Auf der Tube Kuner Mayonnaise ist die Herkunft der Primärzutaten Sonnenblumenöl und Freilandeier nicht angegeben. Demnach müssten diese Zutaten aus Österreich stammen. Oder?
Unilever bezieht sich auf Produkterfolg in Österreich
Wir fragten bei Unilever nach. Dort argumentierte man, dass das rot-weiß-rote Band nicht als Herkunftshinweis verwendet werde, sondern sich nur auf den Erfolg des Produkts in Österreich beziehe. Es löse daher nicht die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten aus. Woher das verwendete Sonnenblumenöl und die Freilandeier stammen, teilte uns Unilever nicht mit.
Primäre Zutaten: Band bedingt Pflicht zur Herkunftskennzeichnung
Wäre auf der Tube kein rot-weiß-rotes Band abgebildet, hätten wir gegen die Auslobung „Österreichs beliebteste Mayonnaise“ nichts einzuwenden. Das rot-weiß-rote Band bedingt unserer Ansicht nach aber die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung der primären Zutaten, sofern diese nicht aus Österreich stammen.
Wir warten auf eine Nachbesserung der Produktdeklaration!
Reaktion der Firma Unilever
Was Unilever zur Kennzeichnung der Kuner Mayonnaise sagt.
„Aus unserer Sicht löst das weiß-rote Band in Verbindung mit dem Beliebtheitsclaim nicht die Herkunftsangabe nach Art. 26 Absatz 3 aus, da das Band nicht als Herkunftshinweis verwendet wird und der Verbraucher es nach unserer Erfahrung auch nicht als Herkunftshinweis wahrnimmt. Das graphische Element bezieht sich nur auf den Erfolg des Produkts in Österreich. Ein Produkt kann in einem bestimmten Land populär sein, ohne immer auch aus diesem bestimmten Land zu stammen.“
Unilever Deutschland
20. 11. 2020
Wir meinen: Symbolhafte Anspielungen auf bestimmte Herkunftsländer auf einer Produktpackung bedeuten nicht automatisch, dass die Primärzutaten des Produkts tatsächlich aus den beworbenen Gebieten stammen.