[Asset Included (Id:318881359051;Type:Bild)] | Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Haferbrot aus dem Merkur-Backshop mit widersprüchlichen Angaben zur Beschaffenheit. |
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Nimm dir weizenfrei Haferbrot
Nimm dir weizenfrei Haferbrot Verpackung
Nimm dir weizenfrei Haferbrot Rechnung
Nimm dir weizenfrei Haferbrot Allergikerhinweis
Gluten ist ein Klebereiweiß, das in Weizen, Roggen, Gerste und Hafer, aber auch in Triticale, Dinkel, Grünkern, Kamut, Einkorn und Emmer vorkommt. Bei Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) schädigt dieses Klebereiweiß die Dünndarmschleimhaut. Wer an Zöliakie leidet, muss sich lebenslang glutenfrei ernähren. Und wer an einer Weizenallergie leidet, für den ist klarerweise Weizen tabu.
Bei Merkur gibt es Haferbrot, auf dessen Verpackung in großen Lettern „nimm dir weizenfrei“ und „von Natur aus glutenfreie Rohstoffe“ aufgedruckt ist. Eine Kundin, die sich aufgrund einer Erkrankung weizenfrei ernähren muss, hatte dieses Brot geraume Zeit gerne gekauft. Doch eines Tages entdeckte sie im Kleingedruckten, gleich nach der Zutatenliste, den Hinweis „nicht geeignet für Zöliakiebetroffene und Weizenallergiker“. „Welche Auslobung stimmt jetzt?“, wollte sie von uns wissen.
Wir fragten bei Rewe nach. Das Haferbrot werde selbstverständlich ohne Weizen hergestellt, teilte uns das Unternehmen mit. Da man Kontaminationen mit Weizen lange nicht ausschließen konnte, gab bzw. gibt es den Vermerk: „Nicht geeignet für Zöliakiebetroffene und Weizenallergiker“. Doch mittlerweile habe man ausreichende Untersuchungsergebnisse, sodass das Produkt korrekt als „glutenfrei“ bezeichnet werden kann. Gut zu hören. Wir bleiben auf jeden Fall dran.
Als glutenfrei können EU-weit Produkte bezeichnet werden, die höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Ware enthalten. Die Kennzeichnung von bestimmten Allergenen ist gesetzlich vorgeschrieben. Enthält ein Produkt laut Rezeptur deklarationspflichtige Allergene, muss der Hersteller diese auf der Verpackung angegeben.
Hinweise wie „kann Spuren von … enthalten“, „enthält Spuren von …“ oder eben auch „nicht geeignet für Zöliakiebetroffene und Weizenallergiker“ erfolgen hingegen auf freiwilliger Basis. Sie beziehen sich ausschließlich auf Allergene, die unbeabsichtigt, etwa durch Verunreinigungen, in das Lebensmittel gelangen.
Für Allergiker und Personen mit Lebensmittelunverträglichkeiten sind solche Hinweise wenig hilfreich, da es dafür keine rechtlichen Regelungen gibt. Das bedeutet: Ein Produkt kann durch Allergene verunreinigt sein, obwohl auf seiner Verpackung kein Hinweis auf mögliche Allergenspuren aufscheint.
Umgekehrt kann ein Produkt, auf dessen Verpackung eine lange Liste möglicher Allergenspuren angeführt ist, komplett frei von Allergenen sein. So viel steht fest: Wer eine Weizenallergie hat, an Glutensensitivität oder Zöliakie leidet, greift besser auf glutenfreie Getreidearten wie Mais, Hirse, Buchweizen, Amaranth oder Quinoa zurück.
Was Rewe zur widersprüchlichen Produktdeklaration des „Nimm dir weizenfrei“ Haferbrots sagt.
„Selbstverständlich wird das genannte Haferbrot ohne Weizen produziert. Da wir allerdings nicht ausschließen konnten, dass es zu Kontamination mit Weizen kommen kann, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit den Vermerk „Nicht geeignet für Zöliakiebetroffene und Weizenallergiker“ anzubringen. Mittlerweile haben wir ausreichende Untersuchungsergebnisse, dass wir wissen, dass der Artikel korrekt als glutenfrei bezeichnet werden kann. Deshalb wird in Zukunft der Vermerk auch wegfallen.“
REWE International AG
5. 7. 2016
Wir meinen: Wir warten auf die aktualisierte Produktinformation.
"Schär Meisterbäckers Classic mit Sauerteig" gibt sich nun nicht mehr als Brot mit vor allem Hirse und Quinoa aus, zumindest nicht auf der Schauseite. So werden keine falschen Erwartungen geweckt wie in der ursprünglichen Version.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
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