Zum Inhalt

Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie - Brownie gesucht

  

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Becher Schoko-Brownie-Creme, der mit Browniestückchen lockt, aber keine enthält. 

Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie: Auf dem Becher sind Schokoladencreme und Browniestückchen abgebildet. (Bild: VKI)
Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie: Auf dem Becher sind Schokoladencreme und Browniestückchen abgebildet. (Bild: VKI)

Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie: Auf dem Becher sind Schokoladencreme und Browniestückchen abgebildet. (Bild: VKI)

Tatsächlich sind in dem Dessert aber keine Browniestückchen enthalten. (Bild: VKI)
Tatsächlich sind in dem Dessert aber keine Browniestückchen enthalten. (Bild: VKI)

Tatsächlich sind in dem Dessert aber keine Browniestückchen enthalten. (Bild: VKI)

Unklare Kennzeichnung

Das steht drauf:  Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie 

Gekauft bei: Eurospar

Das ist das Problem

Auf dem Becher Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie ist Schokoladencreme mit einem Klecks Schlagobers und einigen Browniestückchen abgebildet. Eine Kundin, die einen Becher Grand Dessert Schoko Brownie gekauft und voll Vorfreude aufgemacht hatte, suchte in der Creme allerdings vergeblich nach Browniestückchen. „Von Brownies keine Spur … wie ist das möglich?“, schrieb sie uns verärgert. 

Anteil Brownies unklar

Wir nahmen die Packungsaufschrift des Ehrmann Grand Desserts Schoko Brownie genau unter die Lupe. In der Sachbezeichnung kommt das Produkt als „Schoko-Brownie-Crème mit Sahne“ daher. In der Zutatenliste sind zahlreiche Ingredienzien aufgelistet; allerdings nicht getrennt nach Browniegebäck und Schokocreme, sondern fortlaufend. Die im Dessert enthaltenen Anteile an Schokolade (0,8 %) und Schlagobers (20 %) sind in der Zutatenliste deklariert. Über Anteil und Zusammensetzung des mehrfach ausgelobten Brownies erfahren Kunden hingegen nichts; hier sind die Zutaten nicht zuordenbar.

Kennzeichnung: zwei Möglichkeiten

In Zutatenlisten müssen die Zutaten eines Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angeführt werden. Besteht ein Produkt aus Zutaten, die selbst aus verschiedenen Zutaten zusammengesetzt sind (wie z.B. aus Schokocreme und aus Browniestücken), gibt es zwei Möglichkeiten zur Kennzeichnung: Die Einzelzutaten können entweder im Verzeichnis aller Zutaten integriert sein oder das zusammengesetzte Lebensmittel wird genannt, gefolgt von einer Klammer, in der dann die Einzelzutaten aufgezählt sind. 

Korrekt, aber...

Die Produktdeklaration von Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie ist also korrekt. Wären aber auch der Anteil und die Zusammensetzung der Zutat Brownie angegeben, wüssten Kunden besser über die Produktbeschaffenheit Bescheid.

Und wie erklärt Hersteller Ehrmann, dass im Grand Dessert Schoko Brownie keine Browniestückchen drin sind? 

„Aufgrund der Technologie ist es uns nicht möglich, ganze Browniestücke zu verarbeiten, die sich im Endprodukt gleichmäßig verteilen“, heißt es in der Stellungnahme. Aber: „Die in unserer Rezeptur verwendeten Hauptzutaten sind gleich den Zutaten, die in klassischen Rezepturen von Brownies verwendet werden.“

Ach so. Aber warum werden dann auf dem Becher überhaupt Browniestückchen gezeigt? 

Reaktion der Firma Ehrmann

Was Ehrmann zur Zusammensetzung des Grand Desserts Schoko Brownie sagt.    

„Zur Herstellung von Schoko Brownies gibt es eine Vielzahl verschiedener Rezepturen. Die in unserer Rezeptur verwendeten Hauptzutaten sind gleich den Zutaten, die in klassischen Rezepturen von Brownies verwendet werden. Aufgrund der Technologie ist es uns nicht möglich, ganze Brownie Stücke zu verarbeiten, die sich im Endprodukt gleichmäßig verteilen.“

Ehrmann GmbH
23. 8. 2018  

Wir meinen: Mit Browniestücken auf dem Becher locken, obwohl sie aus technologischen Gründen im Dessert gar nicht drin sein können? Eine konsumentenfreundliche Produktaufmachung sieht anders aus.
 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang