Wo klagt man Laudamotion: in Irland oder bei uns?
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Wenn ein Kunde seine Rechte im fernen Ausland einklagen muss, dann wird es schwierig. Die Laudamotion hatte vorgesehen, dass Rechtsstreitigkeiten vor irischen Gerichten auszutragen sind. Wir hatten dagegen geklagt. Nun gab uns der Oberste Gerichtshof (OGH) Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Es ging um mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Irisches Recht: Bereits Anfang 2020 hatte der OGH eine Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts für unzulässig erklärt.
- Check-in-Gebühr: Auch eine Klausel zur Flughafen-Check-in-Gebühr in Höhe von 55 Euro erklärte der OGH für unzulässig.
Eine weitere Klausel von Laudamotion hatte festgelegt, dass für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit Laudamotion irische Gerichte zuständig sein sollen (Gerichtsstand), sofern nicht Gesetze dagegen sprechen. Diesen Punkt legte der österreichische OGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Soweit kam es nicht, weil Laudamotion von sich aus im September 2020 die Unzulässigkeit dieser Klausel anerkannte. - Hier finden Sie das OGH: Unzulässige Gerichtsstandsklausel bei Laudamotion.
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