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Insekten in Lebensmitteln sind bald erlaubt, etwa als Mehl aus Hausgrillen
Eine neue EU-Verordnung erlaubt, Mehl aus Insekten in Lebensmitteln zu verwenden Bild: nicemyphoto / Shutterstock.com

Insekten in Lebensmitteln durch neue EU-Verordnung erlaubt

Die EU-Kommission hat entschieden: Ab Ende Jänner ist es innerhalb der EU gestattet, Insekten wie Hausgrillen oder die Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln zu verarbeiten. Worauf Konsument:innen nun achten müssen und welche Kennzeichnung wir uns wünschen.

Sie werden auch Heimchen genannt. Die Hausgrillen sind Insekten und gehören zur Familie der Echten Grille, sie werden bis zu 25 Millimeter lang, kommen auf der ganzen Welt vor, bevorzugen aber warme Orte mit hoher Luftfeuchtigkeit. Besonders auffällig sind die Männchen mit ihrem nächtlichen lauten Zirpen, besonders beliebt sind sie als Futterinsekten bei Reptilienarten. Und bald auch beim Menschen? Getrocknete und gefrorene Hausgrillen sind schon seit Februar 2022 zugelassen, nun folgte das teilweise entfettete Pulver der Hausgrillen. Dieses ist seit 24. Jänner 2023 als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Stammen dürfen die Insekten aber nicht aus dem Keller, sondern aus Aufzucht unter kontrollierten Bedingungen.

Insekten in Lebensmitteln erlaubt

Ausschlaggebend für die Zulassung war ein Antrag für entfettetes Pulver aus Hausgrillen der vietnamesischen Firma Cricket One im Juli 2019. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit überprüfte das Pulver und attestierte, dass der Einsatz unter den angegebenen Verwendungsbedingungen in den angegebenen Mengen sicher sei. Dadurch darf das vietnamesische Unternehmen das Hausgrillenpulver nun in vielen Lebensmitteln einsetzen, etwa in Backwaren wie Mehrkornbrot, Crackern, Getreideriegeln und Keksen, aber auch in Saucen, Pizza, Suppen, Schokoladenerzeugnissen, Snacks außer Chips, bierähnlichen Getränken, Teigwaren, Molkenpulver und in Fleischersatzprodukten. Erst nach fünf Jahren dürfen weitere Produzent:innen nachziehen und das Pulver ihren Lebensmitteln zusetzen.

Dabei ist die Hausgrille gar nicht das erste Insekt, das die EU zugelassen hat. Bereits 2021 ist das Beimengen von Insekten in Lebensmitteln, in Form des gelben Mehlwurms, gestattet, für den menschlichen Verzehr außerdem freigegeben sind die Wanderheuschrecke und ab 26. Jänner auch die Larven des Getreideschimmelkäfers. Und derzeit gäbe es laut EU-Kommission acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel.

Klimafreundliche Proteinquelle

Generell werden Insekten als Ernährung der Zukunft gehandelt, die eine Lösung für kommende gesellschaftliche Herausforderungen darstellen. Die weltweite Nachfrage nach Fleisch soll sich aufgrund der steigenden Bevölkerung bis zum Jahr 2050 nahezu verdoppeln, eine Bedarfsdeckung über die herkömmliche Landwirtschaft sei dann nicht mehr möglich. Insekten gelten, je nach Art und Fütterung, als besonders nährstoffreich und als wertvolle Proteinquelle. Und noch einen Vorteil haben die Krabbeltiere: Die gegenwärtig kommerziell gezüchteten Speiseinsekten haben in der Regel bessere Ökobilanzen als Nutztiere in der Fleischproduktion, für die Produktion eines Kilogramm Proteins werden wesentlich weniger Treibhausgas-Emissionen, Wasser und Platz benötigt.

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Insektenfarm
Grillenfarmen mit Eierkartons: Grillen mögen es, sich zu bewegen und müssen sich bei Bedarf zurückziehen können Bild: nham4289 / Shutterstock.com

Wenig Erfahrung mit Insekten

Während in anderen Ländern wie Thailand Insekten häufig am Speiseplan stehen, haben die Konsument:innen im deutschsprachigen Raum bisher kaum Berührungspunkte damit. Wie Verbraucher:innen der neu zugelassenen Zutat gegenüberstehen und welche Erfahrungen sie damit haben, hat die Tierärztliche Hochschule Hannover voriges Jahr untersucht. Von 551 Personen haben nur 35 Prozent angegeben, schon einmal Insekten probiert zu haben, wobei weniger als 3 Prozent angaben, Insekten regelmäßig zu verzehren. Die meisten Menschen in Deutschland essen Insekten eher als Herausforderung oder Spezialität. Der Grund: Über 40 Prozent der Befragten lehnen die meisten Insektennahrung aus Ekel ab, 25 Prozent können es nicht mit ihren tierethischen Vorstellungen vereinbaren und etwa 10 Prozent der Befragten gaben an, zu wenig Informationen und Zugang zu Speise-Insekten zu haben.

Zutatenliste gibt Auskunft

Ob einem Lebensmittel Insekten beigemengt sind, verrät die Zutatenliste. Dort werden sie mit ihrem deutschen und lateinischen Namen angeführt, die Hausgrille ist beispielsweise erkennbar als „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen)“. Außerdem müssen die Lebensmittel, die dieses enthalten, mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Menschen, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

Vorsicht bei Allergien

Diese Kennzeichnung ist wichtig, da der Verzehr von Hausgrillenpulver allergische Reaktionen bei Personen, die gegen Krebstiere, Weich- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben allergisch sind, auslösen kann. Diese Menschen sollten nun besonders vorsichtig sein. Einen verpflichtenden Allergenhinweis in der Zutatenliste durch Hervorhebung der Schrift (wie bislang bei allergenen Stoffen) halten wir für notwendig. Bei der Hausgrille ist aktuell nur der oben genannte Hinweis notwendig. Bezüglich des allergenen Potentials besteht weiter Forschungsbedarf, die EU-Kommission prüft derzeit die Möglichkeiten dafür.

Vegan oder vegetarisch sind Produkte mit Speise-Insekten übrigens nicht. Fleischersatzprodukte, die vegan und vegetarisch lebende Menschen ansprechen sollen, dürfen beispielsweise bis zu fünf Prozent teilweise entfettetes Hausgrillen-Pulver enthalten – und zuätzlich auch normal getrocknete Hausgrillen.

Bessere Kennzeichnung wünschenswert

Wir vom Verein für Konsumenteninformation wünschen uns, dass die Kennzeichnung über enthaltene Insekten direkt auf der Produktvorderseite ersichtlich ist – etwa im Namen „Kekse mit Insektenmehl“ –, um eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können und vor allem auch um allergische Reaktionen bei Betroffenen zu vermeiden. Bis dahin müssen Konsument:innen ganz genau in der Zutatenliste schauen, ob Insekten in ihrer Lieblingsschokolade oder in ihren Snacks enthalten sind. 

Allerdings gehen wir davon aus, dass Insekten eher als Verkaufsargument genutzt werden und nicht dazu, es den Verbraucher:innen unterzujubeln. Insekten sind in der Produktion teurer als Alternativen und auch würden die Unternehmen wohl nicht das Vertrauen ihrer Kundschaft aufs Spiel setzen. Wir werden jedenfalls den Markt ganz genau beobachten.

 

EU Flagge, darunter steht "Mitfinanziert durch die Europäische Union"
Bild: ECC-net

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