Keine Verpflichtung für Ersatzteile
Ihren Unmut können wir gut verstehen. Leider gibt es jedoch keine rechtliche Verpflichtung, dass eine Firma Ersatzteile liefern können muss. Es existiert zwar eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährleistung, falls die gekaufte Ware defekt ist, aber diese kann auch mit einem Austausch des defekten Geräts oder mit der Rückgabe des Kaufpreises erfüllt werden.
Daher ist es möglich und auch zulässig, dass Geräte verkauft werden, für die wenige Monate später keine Ersatzteile mehr lieferbar sind. Auf freiwilliger Basis bieten manche Hersteller Nachkaufgarantien, beispielsweise bei Tafelgeschirr.