Burgenland
Neben dem Einbau von Alarmanlagen wird auch der Einbau von Sicherheitstüren in Wohnungen (nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser) gefördert.
Art und Höhe der Förderung: einmalig, nicht rückzahlbar; maximal 30 Prozent der anerkannten Investitionskoste (Obergrenze 1.000 Euro). Vom anerkannten Rechnungsbetrag wird ein Selbstbehalt von 500 Euro inkl. Mehrwertsteuer abgezogen.
Voraussetzungen: Einbau einer Sicherheitstür mit mindestens Widerstandsklasse 2 nach ÖNORM ENV 1627 bzw. ONÖRM B 5338 durch ein nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugtes Unternehmen sowie dessen Nachweis durch ein Abnahmeprotokoll.
Antragsteller: alle natürlichen Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter) mit Hauptwohnsitz im Burgenland.
Anträge: Ein Antrag kann nur einmal gestellt werden und er muss bis spätestens sechs Monate nach Errichtung bzw. Einbau eingereicht werden. Von der nachstehend genannten Homepage kann das „Antragsformular Sicherheitstüren“ als Word- oder pdf-Dokument heruntergeladen werden, dazu das Informationsblatt „Sicheres Wohnen Sicherheitstüren“. Antragsformulare bekommt man auch beim jeweiligen Gemeindeamt sowie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
LAD – RO – Wohnbauförderung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 057 600-2665 (Karina Grath)
Internet: www.burgenland.at/buergerservice/wohnbaufoerderung/725
Niederösterreich
Neben dem Einbau von Alarmanlagen (bis 1.000 Euro) und in Kombination damit Anlagen zur Videoüberwachung (bis 1.500 Euro) wird der Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern gefördert. Die bestehende Förderungsrichtlinie ist mit 31.12.2010 befristet, Anträge müssen spätestens zu diesem Termin eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung: Der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 Prozent der Investitionskosten mit folgenden Höchstgrenzen:
• umfassender mechanischer Schutz bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern in Form von Sicherheitstüren: maximal 1.000 Euro
• umfassender mechanischer Schutz bei einem Eigenheim oder Wohnhaus in Form von Sicherheitstüren und -fenstern: maximal 4.000 Euro
Voraussetzungen: Einbau von Sicherheitstüren mit mindestens WK 2 (ÖNORM B5338 oder ENV 1627) in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses oder Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern ebenfalls von mindestens WK 2 in ein Eigenheim oder Wohnhaus.
• Die ausführende Firma muss den fachgerechten Einbau sowie die Zertifizierung des Fabrikats bestätigen.
• Erfüllung aller zivilrechtlichen Erfordernisse (Zustimmungserklärungen, behördliche Bewilligungen) durch den Antragsteller.
• Der Antragsteller muss sich verpflichten, von der Förderstelle beauftragen Personen jederzeit und ohne Voranmeldung Zugang zum Objekt zu gewähren.
Antragsteller: alle natürlichen Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter).
Anträge: Das entsprechende Formular erhält man sowohl beim Amt der NÖ Landesregierung als auch bei allen Außenstellen der Wohnungsförderungsabteilung in den Bezirkshauptmannschaften. Der Antrag muss nach der Abnahme durch die ausführende Firma bis spätestens sechs Monate nach Einbau oder Inbetriebnahme eingereicht werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen und Bestätigungen beigelegt werden:
• Originalrechnungen und -zahlungsbelege (werden nach der Prüfung retourniert)
• Bestätigung der Gemeinde über Bauanzeige, Baubewilligung sowie Widmung des Objekts
• Bestätigung der ausführenden Firma über die fachgerechte Ausführung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/Haus 7A, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 22133
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Internet: www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/Sicheres-Wohnen-.html
Wien
Durch die Sonderförderaktion der Stadt wird der Einbau von Sicherheitstüren bis längstens 31.12.2010 gefördert, Anträge müssen bis zu diesem Datum eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung: Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Sicherheitstüren in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrags (20 Prozent der Kosten, jedoch maximal 400 Euro pro Türflügel; bei zweiflügeligen Eingangstüren daher maximal 800 Euro). Die Förderung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Baubewilligung und der Wohnnutzfläche und gilt für Wohnungen, Eigenheime sowie Kleingartenwohnhäuser, die dem persönlichen Wohnbedürfnis dienen. Ausgenommen von der Förderung sind Terrassentüren.
Voraussetzungen: Einbau von Sicherheitstüren mit mindestens WK 3, die nach ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sind, was mit einem entsprechenden Zertifikat nachgewiesen werden muss. Bei Mietobjekten ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder -verwalters nötig, bei städtischen Mietobjekten eine Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen.
Antragsteller: Wohnungsmieter, Wohnungseigentümer sowie Bewohner von Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern mit Hauptwohnsitz in Wien.
Anträge: Eingereicht wird mit dem Antragsformular "Einbruchhemmende Hauseingangstüren in Eigenheimen und Häusern“. Beigelegt werden müssen: Firmenrechnung samt Montagekosten; Kopie eines Zertifikats, das die ÖNORM-Prüfung nachweist; bei Mietobjekten die Einverständniserklärung des Vermieters. Die Förderung kann innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung beantragt werden.
• Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche
Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock/C1.09, 1190 Wien
Tel. 01 4000-74860
Fax 01 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
• Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
Muthgasse 62, Ebene 1, OG, 1190 Wien
Tel. 01 4000-74870