Die Geoblocking-Verordnung gilt EU-weit seit 3.12.2018. Sie verbietet die Diskriminierung von Konsumenten aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes bei grenzüberschreitenden Einkäufen – online und offline. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) ist Österreichs nationale Kontaktstelle für Konsumenten.
Was ist Geoblocking?
Geoblocking bezeichnet folgende Praktiken von Online-Händlern:
- Konsumenten wird der Zugriff auf Websites verwehrt
- Konsumenten können zwar auf die Website zugreifen, aber keinen Kauf abschließen
- Konsumenten können nur mit der Bankomatkarte oder Kreditkarte eines bestimmten Landes bezahlen
Die "Geo-Diskriminierung" gilt auch "offline", wenn ein Händler in seinem Geschäft den Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unter anderen Bedingungen als einheimischen Kunden ermöglicht oder gänzlich verbietet.
Den Einheimischen gleichgestellt
Kunden sollen mit der neuen Verordnung nun so behandelt werden, als kämen sie aus dem gleichen Land wie der Verkäufer. Kunden dürfen beim Einkaufen in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht mehr aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes diskriminiert werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, zu den besten Preisen oder Bedingungen einzukaufen.
Regelung des Zugangs zu Websites
Ab sofort ist es verboten, dass Konsumenten der Zugang zu einer Website verwehrt wird. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen Konsumenten auch nicht auf eine andere Website umgeleitet werden.
Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
Die Geoblocking-Verordnung regelt auch den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen. Das trifft dann zu, wenn ein Konsument ein Produkt bei einem Händler kaufen möchte, der nicht in sein Heimatland liefert. Wenn der Kunde die Ware selbst abholt oder die Lieferung organisiert, muss er das Produkt zu denselben Konditionen wie ein lokaler Kunde erhalten.
Die neue Verordnung verbietet auch Diskriminierung bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen, wie zum Beispiel Cloud-Services, Data-Warehousing oder Website-Hosting. Auch hier gelten dieselben Konditionen wie bei einheimischen Kunden des Anbieters.
Zahlungsmethoden, Durchsetzung, Ausnahmen
Welche Vorgaben gegen Diskriminierung die Geoblocking-Verordnung im Zusammenhang mit Zahlung enthält, wie sie durchgesetzt wird und für welche Produkte und Dienstleistungen die neue Verordnung nicht anwendbar ist. lesen Sie auf Geoblocking: 7 wichtige Fragen.
EVZ: erster Ansprechpartner in Österreich
Jeder Mitgliedsstaat richtet zumindest eine Stelle ein, die Konsumenten bei entsprechenden Konflikten mit Händlern unterstützt. Sie klärt Verbraucher über ihre Rechte auf, interveniert bei dem Unternehmen in anderen Mitgliedsstaaten oder verweist an andere Einrichtungen, falls ein Problem nicht direkt lösbar ist. In Österreich wurde das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit dieser Aufgabe betraut. Alle Kanäle zur Beschwerde-Einreichung finden Sie hier: EVZ: Österreichs Geoblocking Kontaktstelle