Der VKI empfiehlt die Teilnahme an der deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und stellt eine Ausfüllhilfe samt Mustertext zur Verfügung. Die Anmeldung ist ab sofort und zumindest bis 27.1.2019 möglich.
Chance auf Schadenersatz
Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Zwischenzeitlich hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mangels Einigung mit VW 16 Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 geschädigte Verbraucher eingebracht. Mit der in Deutschland – auch aufgrund des VW-Abgasskandals – geschaffenen Musterfeststellungsklage können sich jetzt auch alle anderen Betroffenen kostenlos die Chance auf Schadenersatz sichern. Der VKI empfiehlt daher die Anmeldung und bietet Informationen dazu an. Im Auftrag des Sozialministeriums wurde eine Info-Hotline eingerichtet. Fragen können unter der Nummer +43 1 588 77-61 an die Experten des VKI gestellt werden.
Keine Kosten für Teilnehmer
Am 1.11.2018 sind in Deutschland die Regelungen zur Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gleich am 1.11.2018 in Kooperation mit dem ADAC in Deutschland eine entsprechende Klage gegen den VW-Konzern eingebracht. Die Klage wurde am 26.11.2018 im Klageregister des deutschen Bundesamts für Justiz bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dem Verfahren mittels Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz anschließen.
Dabei entstehen keine Kosten, man benötigt auch keinen Anwalt. Teilnehmer tragen keinerlei Prozesskostenrisiko. Ein positives Urteil klärt bei der Musterfeststellungsklage allerdings nur grundlegende Streitpunkte, es führt selbst noch zu keiner Schadenersatzzahlung. Es könnte aber die wesentliche Basis für eine Entschädigung sein.
Wann eine Teilnahme empfehlenswert ist
„Für Verbraucher, die bisher noch nichts für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen VW unternommen haben, ist die Musterfeststellungsklage eine sinnvolle und kostenlose Möglichkeit, die Chance auf Schadenersatz zu wahren“, erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Damit wird auch der Druck auf VW erhöht, endlich Schadenersatz zu leisten.“
Wer bereits Teilnehmer an einer vom VKI organisierten VW-Sammelklage ist, kann sich nicht anmelden. Der VKI informiert, in welchen Fällen eine Anmeldung empfehlenswert ist. Anfragen können ab sofort an die im Auftrag des Sozialministeriums eingerichtete Hotline von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr gestellt werden: +43 1 588 77-61
Weitere Informationen rund um die Anmeldung zur Klage sowie eine demnächst zur Verfügung stehende Ausfüllhilfe samt Mustertext finden Sie auf VW-Musterfeststellungsklage: VKI startet Info-Hotline