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Verspätetes Fluggepäck - Schadenersatz

Nach einem Linienflug kam mein Gepäck erst mehr als einen Tag später an. Steht mir Schadenersatz zu?
Ja. Hier greift das Warschauer Abkommen. Diesem zufolge muss die Fluglinie jeden Schaden ersetzen, der durch die Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Gepäck oder Gütern entsteht. Nur wenn die Airline beweisen kann, dass sie kein Verschulden an der Verspätung trifft, haftet sie nicht. Grundsätzlich können Sie konkrete Schäden, zum Beispiel Telefonspesen oder Kosten für Hygieneartikel, die Sie nachkaufen mussten, gegen die Fluglinie geltend machen. Bloße Unannehmlichkeiten werden als ideeller Schaden nicht ersetzt. Allerdings gibt es nach dem Warschauer Abkommen für Sachschäden eine Höchstgrenze: Die Fluglinie haftet nur bis zu einem Betrag von rund 276 Schilling je Kilogramm Gepäck.

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