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Laudamotion: Gebühr für Eltern - Körberlgeld für Sitzplatz von Reisenden mit Kindern unzulässig

Der VKI klagte die Laudamotion GmbH wegen 7 Klauseln bei Sitzplatzreservierungen und bekam Recht.

Stellen Sie sich vor, Sie buchen eine Flugreise mit Ihrem Kind, das unter 12 Jahre alt ist. Selbstverständlich wollen Sie, dass Ihr Kind neben Ihnen sitzt. Das sehen die AGB der Laudamotion auch so vor. Nun hatte Laudamotion für diesen Fall jedoch eine kostenpflichtige  Sitzplatzreservierung festgelegt. Reisenden mit Kindern entstehen durch diese Praktik höhere Kosten. Das Landesgericht (LG) Korneuburg befand dies als gröblich benachteiligend. Zudem war die Höhe der entstehenden Extrakosten unklar. In den AGB bezifferte Laudamotion die Kosten mit 4 Euro, in einer Gebührentabelle stand 6 Euro.VKI-Juristin Dr. Beate Gelbmann (Bild: A.Thörisch/VKI)

„Es ist nicht einzusehen, dass Laudamotion zusätzliches Körberlgeld kassiert, wenn Eltern während des Fluges neben ihren Kindern sitzen“, kritisiert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Es ist erfreulich, dass das Landesgericht Korneuburg derartigen Praktiken einen Riegel vorgeschoben hat.

Einseitiges Änderungsrecht unzulässig

In einer weiteren Klausel der Laudamotion GmbH ging es darum, dass die Fluglinie, bereits zugewiesene Sitzplätze jederzeit aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen ändern konnte. Konkret heißt das: Führt die FLuglinie den Flug mit einer anderen Maschine als ursprünglich geplant durch, kann sie die Sitzplätze neu verteilen, unabhängig davon ob Passagiere für die Reservierung bezahlt haben. Laudamotion räumt sich damit ein unzulässiges einseitiges Änderungsrecht ein. Die Klausel ist somit gesetzwidrig.

Kein Übertragen bezahlter Sitzplätze

Wer seine Flugdaten oder den Namen ändert, kann die Sitzplatzreservierung nicht übertragen. Das ist der Inhalt einer weiteren Klausel, die das LG Korneuburg als benachteiligend sieht.

Alle eingeklagten Klauseln unzulässig

Insgesamt klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) 7 Klauseln im Auftrag des Sozialministeriums ein. Das LG Korneuburg befand alle eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Lesen Sie außerdem das Urteil auf Sitzplatzreservierung unzulässige Klauseln.

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