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Kreditzinsen: Aufschlag gesetzwidrig - OGH fällt wichtiges Urteil

Trotz Minuszinsen haben Banken von vielen Kreditnehmern jahrelang zu Unrecht den vollen Aufschlag kassiert. Der VKI klagte im Auftrag der AK Tirol und bekam vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht. 

Bei Fremdwährungskrediten aber auch vielen Eurokrediten ist der Kreditzins variabel. Steigt das Zinsniveau, dann steigt er, fällt es, dann fallen auch die Zinsen des eigenen Kredites.  Das bedeutet, er ist an einen Indikator, etwa den sogenannten EURIBOR oder den LIBOR gekoppelt. Auf diesen schlagen die Banken einen vertraglich vereinbarten Zinssatz auf.

0,0 Prozent + Aufschlag

Nachdem der LIBOR/EURIBOR Ende 2014 erstmals ins Minus gedreht war, teilten viele Banken (im vorliegenden Fall die Hypo Tirol Bank) ihren Kreditvertragskunden mit, dass im Falle eines negativen Indikators dieser in der Berechnung der Kreditzinsen mit 0,0 Prozent angesetzt werde. In der Praxis bedeutete dies, dass die Banken trotz Minuszinsen den vollen Zinsaufschlag kassierten.

Das Urteil gilt

Bereits Anfang Mai hatte der OGH in einem Individualprozess geurteilt, dass diese Praxis nicht zulässig ist. Die Banken und insbesondere die Wirtschaftskammer sprachen damals von einem Einzelfall, der nur ein einzelnes Kreditinstitut betreffe. Das neue OGH-Urteil stellt nun eindeutig klar, dass eine einseitige Begrenzung der Zinsgleitklauseln nach unten ohne eine gleichzeitige Begrenzung nach oben, nicht zulässig ist. Betroffene Kreditnehmer können die zu viel gezahlten Zinsen von ihrer Bank zurückfordern. Wir vom VKI bieten dazu einen Musterbrief Kredit-Negativzinsen: Aufschlag als Untergrenze unzulässig an.

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