Zur Erinnerung
Anlässlich des Verbrauchertages hat die Europäische Kommission die zehn europäischen Grundrechte für Konsumenten wieder in Erinnerung gerufen:
- Kaufen Sie, was Sie wollen und wo Sie es wollen – auf Reisen oder durch Bestellen im Internet, per Telefon oder Post – ohne Zoll oder zusätzliche Mehrwertsteuer.
- Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, können Sie sie zurückschicken, das Gewährleistungsrecht gilt EU-weit.
- Die EU hat hohe Sicherheitsstandards für Lebensmittel und andere Konsumgüter.
- Informieren Sie sich über das, was Sie essen. Lebensmitteletiketten müssen vor möglichen allergieauslösenden oder gentechnisch veränderten Inhaltstoffen warnen.
- Verträge mit Verbrauchern müssen fair gestaltet sein.
- Verbraucher dürfen ihre Meinung auch ändern. Daher sieht das EU-Recht in manchen Fällen eine Bedenkzeit vor.
- Preise müssen vergleichbar sein. Daher muss beispielsweise der Preis pro Kilogramm angegeben sein.
- Konsumenten dürfen nicht durch täuschende Werbung irregeführt werden.
- Sie sind auch im Urlaub geschützt, z.B. durch die EU-Bestimmungen zum Schutz bei Pleite Ihres Reiseveranstalters.
- Bei Beschwerden über ein Unternehmen im EU-Ausland hilft das Netz der Europäischen Verbraucherzentren. Weitere Informationen finden Sie auf www.europakonsument.at .