Vertrag vorbehaltlich unterzeichnet
Frau Weber und Herr Klein hatten mit der Firma Hanlo einen Kaufvertrag für ein Fertighaus zum Preis von 114.748 Euro unterzeichnet. Der Vertrag sollte nur vorbehaltlich der Finanzierung und des Erwerbs eines geeigneten Grundstückes abgeschlossen sein. Von der Bank erhielt das Paar zwar prompt die Finanzierungszusage, doch ein passendes Grundstück war auch nach einem Jahr nicht gefunden.
Stornorechnung von über 5700 Euro
Nachdem sie das der Firma Hanlo schriftlich mitgeteilt hatten, erhielten die Konsumenten eine Stornorechnung von über 5700 Euro. Im Vertrag stand eine Klausel, derzufolge die Konsumenten erst nach 3 Jahren nicht mehr an den Vertrag gebunden sein sollten. Die Frist von 3 Jahren hat der VKI bereits schriftlich abgemahnt, da sie Konsumenten überlang bindet. Hanlo hatte sich verpflichtet, sich auf diese Klausel nicht mehr zu berufen. Da der Kaufvertrag bereits 1 Jahr zurücklag und auch die Preisgarantie nur für diesen Zeitraum gewährt wurde, standen wir auf dem Standpunkt, ein Jahr Bindung ist genug.
Kein rechtswirksamer Kaufvertrag
Daher stellten wir klar, dass es in diesem Fall ohne Grundstück keinen rechtswirksamen Kaufvertrag gibt. Somit besteht auch kein Anspruch auf Stornogebühr. Der Vertrag wurde durch unsere Vermittlung kostenlos storniert.
Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.