"Ich habe übers Internet eine Espressomaschine gekauft. Kurz nach Erhalt stellte ich fest, dass sie nicht funktioniert. Wie gehe ich am besten vor?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Reinhold Schranz
Mag. Reinhold Schranz |
Wenn man eine Ware im Onlinehandel gekauft hat und einen Mangel feststellt, gilt auch hier das Recht auf Gewährleistung. Der Händler hat die Pflicht, die Ware auszutauschen oder zu reparieren.
Kostenfrei zurückschicken
Beim Onlineshopping ist die Gewährleistung an jenem Ort zu erfüllen, an den die Ware versendet wurde. Der Unternehmer kann aber verlangen, dass der Konsument die Ware auf Kosten des Unternehmers zurückschickt, damit sie ausgetauscht oder repariert wird. Es gibt allerdings Onlinehändler, die unfreie Pakete nicht annehmen.
Zuerst Forderungen klar machen
Wir raten Ihnen daher, zunächst beim Händler, und zwar am besten mit eingeschriebenem Brief, zu reklamieren. Im Schreiben sollten Sie nicht nur den Mangel der Ware genau beschreiben, sondern auch fordern, dass Ihre Rücksendung kostenfrei erfolgen muss, wie es die Gewährleistung vorsieht. Der Händler kann auch einen Paketdienst beauftragen, der die Ware auf seine Kosten abholt.