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Flugumleitung - Keine Entschädigung

Eine Fluglinie darf einen Flug auf einen anderen Airport umleiten, der denselben Ort, dieselbe Stadt oder dieselbe Region bedient – ohne Entschädigung zahlen zu müssen.

Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof. Die Fluggesellschaft müsse jedoch die Übernahme der Kosten für die Beförderung zum ursprünglich vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen vereinbarten Zielort von sich aus anbieten. Entstehe allerdings durch die Umleitung eine Verspätung von drei Stunden oder mehr, bestehe ein Ausgleichsanspruch.

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