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BKS: Zinsen zurück - Kreditklausel unverständlich

Wir klagten die BKS-Bank, weil eine Klausel zur Kreditanpassung unverständlich ist. Der Oberste Gerichtshof gab uns Recht; die BKS muss nun Kunden Zinsen zurückzahlen.

Es geht um Kreditzinsen, die steigen und fallen können. Wir hatten im Auftrag des Sozialministeriums die BKS Bank AG geklagt – und zwar wegen einer Zinsgleitklausel in deren Kreditverträgen. Wann steigen sie, wann sinken sie und wovon hängt das ab?

Kunde muss Klausel verstehen

Gegenstand unseres Prozesses war die Gültigkeit der Klausel. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte die Klausel als intransparent und daher unzulässig. Kunden müssen verstehen können, was sie unterschreiben. Die Folge des Urteils ist das ersatzlose Wegfallen dieser Klausel. Die BKS Bank muss daher die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen.

Euribor + Aufschlag + Liquiditätspuffer

Hier der fachlich-juristische Hintergrund: Für Kredite der BKS Bank mit einem variablen Zinssatz wurde für die Änderung des Zinssatzes folgender Indikator vereinbart: „Euribor + vereinbarter Aufschlag + sogenannte Liquiditätspufferkosten“. Inhalt unserer Klage waren die Liquiditätspufferkosten. Wie werden die berechnet? Die Beschreibung der zugrundeliegenden Berechnungsart dieser Liquiditätspufferkosten umfasst knapp eine Dreiviertelseite Text. Er enthält Verweise zu mehreren anderen Indikatoren. Laut OGH ist diese Klausel aus mehreren Gründen intransparent.

Ist die Klausel verständlich?

Das gesetzliche Transparenzgebot setzt die Verwendung von Begriffen voraus, deren Bedeutungen dem typischen Verbraucher geläufig sind oder von ihm jedenfalls festgestellt werden können. Formelle Textverständlichkeit allein reicht nicht. Das Gesetz verlangt, dass Inhalt und Tragweite von Vertragsklauseln für den Verbraucher durchschaubar sein müssen. Hat die BKS eine verständliche Form gewählt oder ist sie für den Durchschnittskunden unnötig schwer verständlich?

Such doch selber

Die für intransparent erklärte Klausel knüpft beispielsweise an den Indikator "gewichtete Kreditzinssätze-Neugeschäft“ an. Es ist aus dem Text der Klausel aber nicht abzuleiten, welche Werte gewichtet werden sollen. Schon dies begründet die Unzulässigkeit. Zudem enthält die Klausel einen Querverweis auf www.oenb.at. Wo auf dieser Website der verwiesene Indikator zu finden ist, verschweigt die Klausel.

VKI-Juristin Dr. Beate Gelbmann (Bild: A.Thörisch/VKI)Zu viel verrechnete Zinsen zurück

"Da die Klausel unzulässig ist, fällt sie ersatzlos weg“, erläutert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. "Die BKS Bank AG hat daher zum einen die in der Vergangenheit auf diesem Weg zu viel verrechneten Zinsen zurückzuzahlen und zum anderen die Zinsen zukünftig richtig, das heißt ohne die Liquiditätspufferkosten, zu berechnen."

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