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BILLA-Sammelsticker: verbotene Kinderwerbung - VKI gewinnt Klage gegen BILLA

Direkte Kauf-Aufforderungen an Kinder sind ebenso verboten wie Aufforderungen, ihre Eltern zum Kauf zu überreden. Wegen seiner Sammelstickeraktion hat nun BILLA vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage des VKI verloren.

Ziffer 28 des Anhangs zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet direkte Kaufaufforderungen an Kinder, ebenso Aufforderungen an Kinder, ihre Eltern zum Kauf zu überreden. Billa hat dieses Gesetz gebrochen ("Hol dir jetzt dein Stickerbuch!“) und wurde nun rechtskräftig verurteilt. Billa ist damit nicht allein. Konkurrent SPAR hatte schon vor BILLA mit seiner Sammelaktion (Stickermania) den Umsatz gesteigert. Der VKI hatte damals geklagt und auch SPAR war daraufhin vom Obersten Gerichtshof (OGH) im September 2012 verurteilt worden.

"Hol dir jetzt dein Stickerbuch!“

Die BILLA-Sammelaktion („Rekorde im Tierreich“) sollte Kinder animieren, Sticker zu sammeln und in Alben einzukleben. Die Sammelalben musste man kaufen, die Sticker gab es sowohl gegen Entgelt als auch als Zugabe für Einkäufe in bestimmter Höhe. BILLA bewarb die Sammelaktion massiv: mittels Fernsehwerbung, auf einer eigenen Website (www.billa4kids.at) und in den Filialen. Dabei wurden die Kinder direkt angesprochen.

Oberster Gerichtshof: "Geschäftspraktik unzulässig"

Der OGH stellte klar, dass diese Geschäftspraktik unzulässig ist; lehnte aber einige Forderungen des VKI ab (siehe Urteil). Die Verwendung des Imperativs („Hol dir…“) sah das Gericht wie schon zuvor beim Urteil gegen SPAR eindeutig als verpönte direkte Kaufaufforderung an.

Unrechtsgewinn wird nicht abgeschöpft

Wie viel Geld BILLA durch die rechtswidrige Sammelaktion erwirtschaftete, war in dem Prozess kein Thema. Eine Strafe im engeren Sinn gibt es für BILLA nicht. Es gibt auch keine wirksamen Methoden, den Unrechtsgewinn aus einem Gesetzesverstoß wieder abzuschöpfen. BILLA muss nur die Prozess- und etwaige Folgekosten tragen.

Mehr Information

Rechtliche Informationen zu diesem Prozess finden Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung www.verbraucherrecht.at. - Wie Werbung auf Kinder wirkt lesen Sie hier: Kinder und Werbung 8/2011

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