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Marmeladengläser mit gelbem und rotbraunem Inhalt
Der Mindestfruchtgehalt bei Konfitüren und Gelees wird bei vielen Sorten von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm erhöht Bild: Nitr/Stock.Adobe

Frühstücksrichtlinie: mehr Frucht, weniger Zucker

Marmelade. Die EU-Frühstücksrichtlinien zu Fruchtsäften, Honig, Konfitüren und Trockenmilch gehen in die Schlussphase. Die neuen Regeln gelten ab Juni 2026. Erfreulich: Marmelade darf wieder Marmelade heißen.

Honig: Bei Honigmischungen muss künftig die Herkunft jedes einzelnen Ursprungslandes am Etikett stehen – inklusive Gewichtsanteil, in absteigender Reihenfolge. Das freut die heimischen Imker.

Viele Honiggläser mit unterschiedlich gefärbtem Honig in einem Regal
Bei Honigmischungen muss künftig die Herkunft jedes einzelnen Ursprungslandes am Etikett stehen Bild: Alessandro Cristiano/stock.adobe

Fruchtsäfte: Künftig können zuckerreduzierte Fruchtsäfte extra ausgewiesen werden. Es müssen mindestens 30 Prozent des natürlichen Zuckers entzogen sein und die wesentlichen Merkmale des Fruchtsafts beibehalten werden.

Konfitüre: Der Mindestfruchtgehalt bei Konfitüren und Gelees wird bei vielen Sorten von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm erhöht. Das bedeutet: weniger zugesetzter Zucker. Die Bezeichnung „Marmelade“ ist wieder offiziell zulässig. 

Milchpulver und bestimmte Sorten eingedickter Milch: Künftig ist die Herstellung laktosefreier Varianten durch enzymatische Umwandlung der Laktose in Glucose und Galactose möglich. Das erweitert das Angebot für Menschen mit Laktoseintoleranz. 

Ab 14. Juni 2026

Die neuen Regeln sollen ab 14. Juni 2026 auf dem Markt angewendet werden. Altbestände mit alter Kennzeichnung dürfen weiterverkauft werden.

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