Konsumenten wissen oft nicht über ihre Rechte bei Reiseangelegenheiten Bescheid.
Insbesondere im Fall unerwarteter Ereignisse wie unvorhersehbarer Naturkatastrophen, politischer Unruhen oder bei Terroranschlägen ist guter Rat gefragt: Habe ich einen Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt vom Vertrag? Wann kann man bei Reiseverträgen von einem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ sprechen?
Servicehotline von Europakonsument
Die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind schwer verständlich. Der VKI hat in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) bereits jahrelange einschlägige Erfahrung mit diesem Themenbereich vorzuweisen. Im Auftrag des Sozialministeriums hat der VKI Musterprozesse zu rechtlichen Abgrenzungsfragen geführt. Um Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich über ihre Rechte im Fall eines unplanmäßigen Ereignisses am Urlaubsort zu informieren und sie im Bedarfsfall bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, wurde nun eine eigene Servicehotline „Gefahr am Urlaubsort“ eingerichtet, zu erreichen unter Tel. 01 588 77-63; oder Sie senden Ihre Anfrage schriftlich an reisen@europakonsument.at. Weitergehende Informationen und Musterbriefe finden Sie auf www.europakonsument.at.