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Schulfotografen - Schiefes Bild

Klassenfotos sind ein gutes Geschäft. Aber mitunter werden sie den Eltern ungefragt aufs Aug’ gedrückt.

 

Ein lukrativer Markt

Für rund 1,2 Millionen Kinder beginnt bald wieder der Schulalltag. Auch die Schulfotografen schultern bald Kameras und Stative für ihren Einsatz in Schulen, Kindergärten und Horten. Bei der Anzahl an potenziellen Abnehmern und einem Preis von etwa 13 bis 20 Euro pro Fotoset ein durchaus interessanter und auch heiß umworbener Markt. Welcher Fotograf an einer Schule tätig werden darf, bestimmen Schulleitung, Eltern- oder Schülervertreter. Gesetzliche Vorschriften gibt es dazu keine.

Schule kann profitieren

Um Aufträge zu ergattern, werben die Fotografen mit zahlreichen Zuckerln. Häufig werden den Vertretern der Schule direkte Zahlungen angeboten, die an den Absatz der Fotos gekoppelt sind. Dieses Geld kann für schulische Zwecke verwendet werden, zum Beispiel, um Unterrichtsmittel anzuschaffen oder finanzielle Unterstützung für bedürftige Schulkinder bereitzustellen. Aber auch die Telefonrechnung des Elternvereins oder das Buffet bei der Lehrerkonferenz könnte aus diesen Mitteln bestritten werden. Die Eltern, die dieses Geld ja indirekt durch den Kauf der Fotos bereitstellen, haben bei der Verwendung nichts mitzureden.

Jede Menge Zuckerln

Manche Studios bieten so genannte Schülercards, die sich bei Jugendlichen großer Beliebtheit erfreuen. Diese Karten im Scheckkartenformat sollen den klassischen Schülerausweis ersetzen. Auch Fotorechte für Jahresberichte, Fotos für Schautafeln an der Schule oder Ähnliches werden oft kostenlos zur Verfügung gestellt.

Eltern werden nicht gefragt

Ist das Unternehmen ausgewählt, kommen Mann oder Frau mit der Kamera und fotografieren die Kinder. Dies geschieht, ohne von den Eltern ausdrücklich beauftragt worden zu sein. Die weitere Abwicklung kann entweder direkt erfolgen. Dann füllen die Schüler beim Fototermin gleich Namens- und Adressliste aus und die fertigen Abzüge kommen per Post nach Hause. Im anderen Fall hilft eine Lehrkraft oder sonstige Person: Sie verteilt die Fotos samt Zahlscheinen oder übernimmt auch das Inkasso.

Einverständnis der Eltern nötig

Öfter kommt es zu Unstimmigkeiten, wenn Eltern für Fotos zahlen sollen, die sie nicht bestellt haben. Dazu ein Blick auf die Rechtslage: Geschäfte von Minderjährigen sind zustimmungspflichtig, wenn sie über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, die von Personen dieses Alters üblicherweise abgeschlossen werden. Das heißt, sie sind erst mit der Zustimmung der Eltern rechtswirksam – und nicht bereits dann, wenn das Kind etwas bestellt; und auch nicht dann, wenn der Minderjährige dafür bezahlt.

"Schwebend unwirksam"

Bis zur Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist dieses Geschäft „schwebend unwirksam“, wie es im Juristendeutsch heißt. Das bedeutet: Bis zum elterlichen Einverständnis zum Kauf trägt das Risiko der Unternehmer. Er kann den Eltern aber eine Frist setzen, innerhalb derer sie das Geschäft genehmigen oder die Genehmigung ablehnen müssen.

Rechtlich nicht bindend

Soweit die Theorie, nun zur Praxis: Oft passiert es, dass der Nachwuchs die Fotos heimbringt samt der schriftlichen Aufforderung des Fotografen, entweder den Kaufpreis zu erlegen oder das ganze Set bzw. nicht gewünschte Abzüge zurückzugeben oder gar mit der Post zu retournieren. Reagieren die Eltern nicht gleich, können manche Unternehmen recht ungemütlich werden und mit Inkassobüros oder Klage drohen. Allerdings: Juristisch gesehen sind diese Drohungen völlig haltlos.

Abwicklung vor Ort

In unangenehme Situationen können Erwachsene geraten, die die Abwicklung in der Klasse übernehmen. Dazu sollten sich hilfsbereite Mütter und Väter nur dann bereit finden, wenn das Unternehmen für den Fall, dass Fotos oder Geld unterwegs verloren gehen, im Vorhinein eine schriftliche Haftungsfreistellung aushändigt. Andernfalls könnten sie „übrig bleiben“ und müssten Fehlbeträge aus der eigenen Tasche begleichen. Schließlich kommt auf jedes korrekte und ordentliche Kind mindestens eines, das verträumt oder mit Ordnung schlicht überfordert ist.

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