Bindung löste nicht aus
Herr Hanus hatte für seine Tochter Sandra bei Intersport Eybl in Vösendorf Schi mit Bindung gekauft und die Bindung gleich im Geschäft einstellen lassen. Wenige Tage danach fuhr seine Tochter auf Schiurlaub. Sie freute sich riesig auf die Abfahrten mit der neuen Ausrüstung. Doch der Pistenspaß war bald vorbei: Bei einem Sturz löste die Bindung nicht aus. Sandra verletzte sich schwer an Knie und Unterschenkel, ihr Schiurlaub war abrupt beendet. Vorerst durfte sie ihr verletztes Bein etliche Wochen nicht belasten. Dann standen monatelange teure Therapien am Programm. Sollte mit diesen nicht der gewünschte Erfolg erzielt werden können, waren eine Operation und danach erneut Therapien vorgesehen.
Bindungseinstellung neu berechnet
Herr Hanus fand es sonderbar, dass die erst kurz vor dem Unfall vom Fachmann eingestellte Bindung nicht aufgegangen war. Er brachte die Schi nochmals zu Intersport Eybl in Vösendorf und danach in eine weitere Eybl-Filiale. In beiden Filialen ließ er die Werte für die Bindungseinstellung neu berechnen. Dass die Bindung zuvor bei einem schweren Sturz nicht aufgegangen war, erwähnte er nicht. Seine Angaben zu Sandras Größe, Gewicht, Fahrstil usw. waren natürlich immer die gleichen. Dennoch waren die per PC-Programm ermittelten Werte für die Bindungseinstellung bei jeder Berechnung anders. Am höchsten waren sie beim ersten Mal gewesen, beim Kauf.
Schadenersatz zugesprochen bekommen
In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Intersport Eybl darauf hin, dass die Bindung wohl zu streng eingestellt und deshalb nicht aufgegangen war und forderten für Sandras schwere Verletzungen Wiedergutmachung. Intersport Eybl leitete die Schadensmeldung an seinen Haftpflichtversicherer weiter. Nachdem ein Versicherungsgutachter die Schibindung überprüft hatte, erhielt Sandra 9.000 Euro Schadenersatz.