Wir haben alle Hersteller, deren Produkte mit „nicht empfehlenswert“ bewertet wurden (insgesamt 13), um eine Stellungnahme gebeten. Bis Redaktionsschluss lagen uns die Reaktionen zu 9 Produkten vor.
Primo
Wir sind uns mit dieser Bewertung nicht einig und können unsere Stellungnahme wissenschaftlich beweisen. Erstens: Zum Zeitpunkt der Herstellung des betroffenen Produktes (Februar 2015) war es wissenschaftlich unmöglich, die im November 2015 in unserer Fingerfarbe gefundenen Verunreinigung in solchen niedrigen Mengen nachzuweisen. All unsere Messwerte sind jederzeit mit dem Standard EN 71/7 und allen rechtlichen Bestimmungen absolut konform. Zweitens: Die als "nicht deklarierten" bezeichneten Konservierungsstoffe werden von uns nicht deklariert, weil wir sie nicht verwenden. Die 4-Hydroxybenzoesäure ist nicht deklariert, weil sie sich infolge des chemischen Analyseverfahren im Labor aus dem deklarierten Methylparaben ergibt und daher ist sie nicht in unseren Produkten enthalten, die auf dem Markt sind. Die nachgewiesenen Spuren von Methylisothiazolinon und Formaldehyd werden von uns nicht hinzugefügt und kommen vermutlich aus einigen Rohstoffen, die nach rechtlichen Bestimmungen und EU Standards absolut erlaubt sind. Zum Zeitpunkt der Herstellung gab es noch kein Analyseverfahren, das die Messung von so niedrigen Konzentrationen ermöglichte. Aus diesen hervorbrachten Gründen bestehet kein Grund unser Produkt als “nicht empfehlenswert” zu bezeichnen.
Elisabetta Sollier
International Sales
MOROCOLOR ITALIA S.p.A.
Tel +39 049 9201190
Fax +39 049 9200167
Mara & Marabu
Wir vermuten bei beiden von Ihnen genommenen Proben, dass es sich um alte Restbestände im Handel handelt, da Marabu bereits 2014 die Konservierung umgestellt hat. Aktuelle Ware enthält keine Parabene bzw. Benzoate als Konservierungsmittel. Ebenso setzen wir unserer Rezeptur kein Formaldehyd zu. Mit separater Post lassen wir Ihnen Muster unserer aktuellen Ware zukommen.
i.V. Kirsten Rohde
Vice President
Marketing,
Purchasing and R&D
Creative Colours
Marabu GmbH & Co. KG
Stylex
Wir haben ihre Bewertung mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Um größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, haben wir das Produkt vom Prüfinstitut Hansecontrol mit dem Siegel „Sicheres Spielzeug“ zertifizieren lassen. Umfangreiche Prüfanforderungen liegen der Siegelerteilung zugrunde, bei denen keinerlei erhöhte Werte gefunden wurden. Bei dem von Ihnen getesteten Muster handelt es sich um eine Produktionscharge, die wir im Januar 2015 in Verkehr gebracht haben. Der Nachweis von Methylisothiazolinon (MIT) konnte nachgewiesen werden, da dieser Stoff als Konservierer unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte eingesetzt wurde. Den Nachweis von Formaldehyd müssen wir entschieden in Frage stellen, da formaldehydhaltige Rohstoffe oder Formaldehydabspalter nicht Rezepturbestandteil waren. Auch in unseren umfangreichen Prüfungen wurde diesbezüglich nichts nachgewiesen.
Seit Mai 2015 wird diese Rezeptur von uns allerdings nicht mehr in Verkehr gebracht. Aufgrund der neuen Richtlinien, die im Laufe 2017 in Kraft treten und die Grenzwerte insbesondere bei MIT neu regeln, haben wir die Rezeptur unserer Fingerfarben neu überarbeitet und verzichten gänzlich auf MIT als Konservierungsstoff. Auch dieses Produkt haben wir mit dem Siegel „Sicheres Spielzeug“ zertifizieren lassen
Stylex Schreibwaren GmbH
i.A. Carsten Hoppe
Postfach 2440
D-48513 Nordhorn
Staedtler
Unsere Fingermalfarben entsprechen der EU-Spielzeugrichtlinie und der EN71 Teil 7, der schärfsten Norm für Spielzeug weltweit. Bei dem von uns verwendeten Konservierungsmittel handelt es sich um einen Formaldehyd-Abspalter, der von 28 EU Mitgliedstaaten als bestens geeignet angesehen wird, um Fingermalfarben vor dem Verderb zu schützen und Kindern die größtmögliche Sicherheit vor pathogenen Keimen zu bieten. Wir werden daher auch zukünftig nicht davon absehen, die von der EU empfohlene Konservierung mit Formaldehyd-Abspaltern einzusetzen, zum Schutz der Kinder.
STAEDTLER Mars GmbH & Co. KG
i. A. Simone Schmitt
Kunden-Service-Center
ECH1
Idena
Zur Untersuchung der Idena Fingermalfarben durch den VKI ist primär festzuhalten, dass alle ermittelten Stoffe für Fingermalfarben zulässig sind und die Konzentrationsvorgaben einhalten bzw. sogar weit unterschreiten. Die Untersuchung bestätigt, dass ausschließlich Phenoxyethanol und Methylparaben in konservierungserzielenden Mengen aktiv verwendet werden. Diese sind als äußerst verträglich anerkannt. Alle anderen Stoffe, sind Ergebnis des Produktions- und Lagerungsprozesses bzw. der Formulation der Ausgangsstoffe, die natürlicherweise geringfügigen Schwankungen unterliegen. Die Konzentrationen der drei bemängelten Stoffe liegen entweder so weit unter den geltenden Maximalwerten, dass diese gerade noch analytisch nachweisbar sind oder resultieren aus dem Analyseverfahren selbst. Aus diesen Gründen ist die Deklaration dieser Stoffe nicht notwendig und für Verbraucher auch nicht hilfreich. Vor diesem Hintergrund halten wir die Einstufung der Idena Fingermalfarben als „nicht empfehlenswert“ für falsch, sie trägt nicht zu einer sachgerechten Konsumenteninformation bei. Wir laden Interessenten ein, für weiterführende Informationen unsere Pressemitteilung unter www.idena.de zu beachten. Der Nachweis von 4-Hydroxybenzoesäure ist in Zusammenhang mit dem eingesetzten Konservierungsmittel Methylparaben zu sehen, welches durch Veresterung dieser Säure entsteht. Bei der angewandten Analytik der fertigen Fingermalfarben erfolgt eine teilweise Umkehrung dieses Prozesses. Diesem Zusammenhang wird auch im Rahmen der Norm EN71-7 Rechnung getragen, indem dort ein zulässige Höchstkonzentration beider Stoffe zusammen mit weiteren Parabenen i.H.v. 0,8% vorgegeben wird. Die ermittelte Konzentration 4- Hydroxybenzoesäure lag bei 270 mg/kg (=0,027%), die des deklarierten Methylparaben bei 2.800 mg/kg (0,28%). Beide Stoffe zusammen erreichen demnach noch nicht einmal die Hälfte der zulässigen Konzentration. Die ermittelten Werte für Methylisothiazolinon (MIT) und Formaldehyd liegen so niedrig, dass diese zwar gerade noch analytisch nachweisbar sind, jedoch keine Auswirkungen auf die Gesundheit bei der Anwendung der Fingermalfarben haben können. Die maximal zulässige Konzentration von Methylisothiazolinon (MIT) liegt lt. EN71-7 bei 0,01%. Der in der Untersuchung ermittelte Wert beträgt 0,26 mg/kg (=0,000026%), also ca. ein 385stel des zulässigen Wertes. Auch der ermittelte Wert freien Formaldehyds i.H.v. 11 mg/kg liegt in einem sehr niedrigen, kaum nachweisbaren Bereich. Der zulässige Höchstwert lt. EN71-7 von 0,1% (1000 mg/kg), welcher auch für viele
Mundmittel gilt, liegt ca. 100 mal höher. Selbst der natürliche Formaldehydgehalt im Blut eines Menschen liegt durch stoffwechseltypische Vorgänge bereits bei ca. 3 mg/Liter.
Iden Logistikcenter GmbH
i. A. Torsten Müller - Qualitätsmanagement
Ernst-Iden-Ring 1
D-15938 Golßen
Germany
Mucki
Wir dürfen Ihnen nochmals versichern, dass wir weder Isothiazolinone noch Formaldehyd einsetzen. Weiterhin verwenden wir nur Rohstoffe, welche im Rahmen der korrekten Bestimmungsmethoden keine Isothiazolinone oder Formaldehyd in Dimensionen enthalten, die über der jeweiligen Bestimmungsgrenze liegen. Die gefundenen Werte (0,33 ppm MIT und 11 ppm Formaldehyd), stellen für uns unvermeidbare Spuren dar, welche im Rahmen einer technischen Produktion nicht zu verhindern sind. Wie die Ergebnisse von ÖKO-Test belegen, fanden diese keinerlei MIT oder Formaldehyd. Man erkennt daran auch die Dimensionen der gefundenen Werte, welche hier von Labor zu Labor unterschiedlich ausfallen können. Man möge bitte auch die gefundenen Werte in Relation zu denen im Spielzeuggesetz festgeschriebenen Grenzwerten betrachten: MIT gefunden: 0,33 ppm – MIT erlaubt: 100 ppm; Formaldehyd gefunden: 11 ppm – Formaldehyd erlaubt: 1000 ppm. Wir bitten Sie höflichst diese Betrachtungen in Ihre Beurteilung einfließen zu lassen.
Leider weiß ich nicht, ob das untersuchte Set den neuesten Stand unserer Fingerfarben repräsentiert, denn wir haben die Rezeptur der MUCKI Fingerfarben Ende 2014 komplett überarbeitet.
Die neue Formulierung ist seit Februar 2015 auf dem Markt erhältlich. Nachfolgend die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen: Die Konservierungsmittel Bronopol und Isothiazolinone wurden komplett gegen Phenoxyethanol ausgetauscht. Somit enthält die neue Formulierung weder Formaldehyd (freies und abspaltbares) noch Brom. Das grüne Farbpigment (Pigment Green 7) konnte durch ein Gemisch aus Blau- und Gelbpigment ersetzt werden.Durch den Austausch von Bronopol, Chlorisothiazolinon und Pigment Green 7 ist die Formulierung nun frei von halogenorganischen Verbindungen. Der Füllstoff „Kaolin“ welcher die Bleispuren eingetragen hatte, wurde durch den Füllstoff Calciumcarbonat (Kreide) ersetzt.
C. KREUL GMBH & CO.KG
KÜNSTLER.FARBEN.FABRIK.
Dipl. Ing. (FH) Karl-Heinz Haberer
Laborleiter
Carl-Kreul-Straße 2
91352 Hallerndorf
Deutschland
Klecksi
In unserer aktuellen Rezeptur befinden sich keinerlei Formaldehyd-Haltigen Bestandteile!
Es besteht die Möglichkeit, das Sie ältere Ware erworben haben, diese müssten dann aber mehr als 3 Jahre alt sein. Aktuell wurde unsere Fingerfarbe vom Magazin Ökotest mit „Sehr gut“ ausgezeichnet und im letzten Heft sogar besonders empfohlen.
Feuchtmann GmbH
Spielwarenfabrik
Ulrich Feuchtmann
Industriestrasse 13
91593 Burgbernheim
Spar Creative
wir bedauern es sehr, dass es zu einer derart negativen Bewertung unseres Produktes SPAR Creative Fingermalfarben gekommen ist und sind entsetzt von den Untersuchungsergebnissen. Die Qualität unsere SPAR Eigenmarkenprodukte hat für uns die oberste Priorität und aus diesem Grund werden unsere Eigenmarkenprodukte regelmäßig geprüft. Wir haben umgehend, nach Erhalt der Untersuchungsergebnisse den Auslieferungs- und Verkaufstopp dieses Artikels umgesetzt. Zuallererst werden wir nach Erhalt ihrer Prüfbericht auch von unserer Seite eine Prüfung des Artikels einleiten und allen notwenigen Maßnahmen treffen.
Viktoria Marinov (MAS)
Leiterin SPAR Serviceteam
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
Europastraße 3
5015 Salzburg
Österreich
Am 2.6. erreichte uns die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Maggi, Brandl, Kathollnig für das PASUTO-Produkt
Toy Color
Wir, die Firma Pasuto S.r.l. respektieren ausnahmslos die europäischen Normen zum Schutz der Sicherheit von Kindern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den europäischen Regelungen in diesem Bereich um die strengsten Normierungen weltweit handelt. Wir sind stets bemüht darüber hinaus alle Maßnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass von unseren Produkten keinerlei Gefahr für Kinder ausgeht. Was den Inhaltsstoff Formaldehyd anbelangt, kommt es ausschließlich auf die Menge der Formaldehydkonzentration an, ob vom Produkt theoretisch eine Gefahr ausgehen kann. In sämtlichen unserer Produkte (u.a. Fingerfarben) geht die Formaldehydkonzentration gegen Null. Es gibt daher keine einzige wissenschaftliche Studie oder Analyse, welche zu dem Ergebnis gelangt ist, dass von unseren Produkten eine Gefährdung ausgeht.
RA Mag. Stefan Kathollnig für PASUTO Srl