Wir hatten die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Juristisch ging es um zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), inhaltlich um massive Preiserhöhungen bei Strom und Gas (sogenannte „Indexanpassung“). Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab der Klage statt und erkannte im Urteil beide Klauseln für rechtswidrig. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Entscheidung (Aktenzahl 3 R 92/24g). Das Urteil ist – Stand 6.11.2024 – noch nicht rechtskräftig.
EVN: Preiserhöhung unzulässig
Im Kleingedruckten hatten die EVN 2022 eine große Preiserhöhung vorbereitet und dabei gegen Gesetze verstoßen. Das Urteil des Oberlandesgericht Wien ist – Stand 5.11.2024 – noch nicht rechtskräftig.
Erhebliche Preiserhöhung
Die Vorgeschichte: Die EVN hatte Mitte August 2022 eine Preisänderung für Strom und Gas per 1. September 2022 in den Raum gestellt. Die Änderung sollte sich vom Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) bzw. dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) ableiten.
Nun erweckten die Allgemeinen Lieferbedingungen zwar den Eindruck, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen möglich seien. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch bereits klar, dass eine erhebliche Preiserhöhung erfolgen würde. Im September 2022 hob die EVN bestehende Gas- und Strompreise an – um fast 150 Prozent.
Wir klagten. Erfolgreich.
Verständlich
„Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen dem Transparenzgebot entsprechen. Sie müssen also so verfasst sein, dass Inhalt und Tragweite für Verbraucher:innen durchschaubar sind“, erläutert VKI-Jurist Dr. Maximilian Eder. Auch das OLG Wien entschied, dass die Preisänderungsklauseln der EVN in die Irre führend und daher unzulässig sind. Die EVN kann noch zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen.
Rückzahlung
Sollte das Urteil des OLG Wien rechtskräftig werden oder der OGH dieses bestätigen, wird es spannend: Betroffenen Verbraucher:innen steht unserer Meinung nach die Rückzahlung zu – für die wegen der unzulässigen Preiserhöhung gezahlten Mehrbeträge. Der VKI sieht die EVN am Zug, “den Kund:innen nun umgehend Rückzahlungen anzubieten”, so Eder abschließend.
Eine ausführliche Zusammenfassung des Urteils gibt es auf www.vki.at/evn-preiserhoehung-september2022
LINKS
LG Wiener Neustadt: Zwei Preisänderungsklauseln in EVN-AGB unzulässig
https://verbraucherrecht.at/lg-wiener-neustadt-zwei-preisaenderungsklauseln-evn-agb-unzulaessig/67637
Erfolgreicher Prozess gegen EVN-Preiserhöhung
https://verbraucherrecht.at/musterprozess-evn102024
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