Seit 2011 ist es fix: Mit 13. Dezember 2014 müssen verpackte Lebensmittel in der gesamten EU nach der neuen Lebensmittelinformationsverordnung gekennzeichnet sein. Verbesserungen zur bisherigen Kennzeichnung gibt es vor allem bei den Allergenen und bei der Herkunft von Lebensmitteln.
Hinter dem sperrigen Begriff Lebensmittelinformationsverordnung verbergen sich eine Menge Neuerungen. Sie sollen den Kunden die Auswahl von Lebensmitteln erleichtern. Bei manchen Bestimmungen ist der Gesetzgeber aber auf halbem Weg stehen geblieben, finden wir.
Übergangsfristen
Nicht auf allen Produkten wird die neue Kennzeichnung gleich zu finden sein. Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 auf den Markt gekommen sind, dürfen nämlich bis zum Ende ihrer MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) abverkauft werden.
Eine Nährwertkennzeichnung, also die tabellarische Auflistung der wichtigsten Nährstoffe wie Fett, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Salz, ist erst ab 13.12.2016 für alle verpflichtend.
Allergene
Schon bisher mussten die wichtigsten 14 Produktgruppen, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten
Beispiel für eine neue Zutatenliste. Hier sind die Allergene bereits hervor-gehoben. |
hervorrufen können, auf verpackten Lebensmitteln angegeben werden. Hier wird nun nachgeschärft. Stecken Allergene in einem Lebensmittel, müssen diese ab sofort in der Zutatenliste deutlich – gefettete Schrift oder Versalien – hervorgenhoben werden. Auch bei Lebensmitteln über die Theke wie Brot oder Wurst sind Kunden über mögliche Allergene zu informieren. Wie das in der Praxis genau ablaufen wird, ist noch nicht ganz klar.
Schriftgröße
Seit Jahr und Tag ärgern sich viele Konsumenten über unzumutbar kleine Schriftgrößen bei Verpackungsaufdrucken. Damit soll nun Schluss sein. Ein kleines x muss zukünftig mindestens 1,2 Millimeter groß sein. Bei Verpackungen, die kleiner als 80 Quadratzentimeter sind, reichen auch 0,9 Millimeter. Problemlos lesbar ist das leider noch immer nicht. Ärgerlich auch, dass es z.B. für Schriftart, Schriftfarbe und Hintergrund, welche für die Lesbarkeit eines Aufdrucks ebenfalls wichtig sind, keine genauen und verbindlichen Regelungen gibt.
Herkunft
Wo Rindfleisch herkommt, musste schon bisher auf der Verpackung stehen. (Auslöser dafür war seinerzeit die BSE-Krise). In Zukunft wird der Kunde auch bei verpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch erfahren, wo die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Woher das Fleisch in der Wurst stammt, bleibt aber weiter ein Geheimnis. Die Deklaration der Herkunftsangabe von Fleisch in verarbeiteten Produkten wird derzeit noch auf Kommissionsebene diskutiert.
Zusammengefügt? Tiefgekühlt? Aufgetaut?
Wenn Fleisch- oder Fischstücke aussehen wie gewachsen, in Wahrheit aber aus Stücken zusammengefügt wurden, muss das gekennzeichnet werden. Kommen Fleisch und Fisch aus der Tiefkühltruhe, ist die Angabe des Einfrierdatums verpflichtend. (Bis jetzt wusste niemand, wie lange ein Lebensmittel schon auf Eis lag.)
Wurde ein Lebensmittel nach dem Einfrieren wieder aufgetaut, muss das ebenfalls am Etikett vermerkt sein. Letztere Bestimmung gilt allerdings nicht immer und überall. Bei Fischerzeugnissen zum Beispiel kann der Hinweis entfallen, wenn sie nach dem Auftauen geräuchert, gesalzen, gegart, mariniert oder getrocknet wurden.
Lebensmittelimitate
Bei Kunstkäse und Co. muss angeben werden, welche Bestandteil des Lebensmittels ganz oder teilweise ersetzt wurden. Dieser Hinweis darf nicht versteckt werden, sondern muss in unmittelbarer Nähe der Produktbezeichnung stehen.
Fette und Öle
Fette und Öle pflanzlicher Herkunft müssen genauer beschrieben werden. Der Hinweis „pflanzliche Öle“ oder „pflanzliche Fette“ reicht nun nicht mehr. Stattdessen hat auf dem Etikett zu stehen, ob es sich etwa um Palmöl handelt. Bei gehärteten Fetten ist die Angabe „ganz gehärtet“ oder „teilweise gehärtet“ verpflichtend.
Nano
Stecken in einem Lebensmittel Nano-Teilchen, muss auf der Verpackung darauf hingewiesen werden. Noch sind derlei Produkte nicht am Markt.