Die deutsche Regelung sieht vor, dass die Mehrwegverpackung nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden darf als die Einwegverpackung. Ein angemessenes Pfand auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Betroffen sind zum Beispiel Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte.
Take-away: Mehrweg-Verpackungen für Speisen und Getränke
Es tut sich was im Kampf gegen den Plastikmüll – zumindest in Deutschland. Seit Anfang 2023 gilt dort die Pflicht für Mehrwegverpackungen bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. In Österreich wartet man noch, prüft und beobachtet.
Europäische Einwegkunststoffrichtlinie
Basis ist die europäische Einwegkunststoffrichtlinie – auch bekannt als Single Use Plastics Directive, SUP-D oder SUP-Richtlinie. Sie fordert von allen Mitgliedstaaten eine messbare, ehrgeizige und dauerhafte Verringerung bestimmter Einwegverpackungen.
Umweltministerium prüft noch
Wie sieht die Situation in Österreich aus? Wir erhielten Mitte Jänner 2023 zu diesem Thema vom österreichischen Umweltministerium folgende Stellungnahme:
„Wir beobachten die Entwicklung der Mengen in Österreich genau und verfolgen ebenso die Wirkung des verpflichtenden Angebots in Deutschland. Aktuell wird im Abfallvermeidungsprogramm 2023, das noch im Jänner veröffentlicht wird, dabei unter anderem die Prüfung eines verpflichtenden Mehrweg-Angebotes bei Take-away-Produkten als Ersatz zu Einwegprodukten erfolgen. Parallel wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Einweg-Kunststoffprodukten Mitte 2021 ein Maßnahmenpaket zur Reduktion des Verbrauches veröffentlicht, das seither bearbeitet wird.“
In Kurzfassung: Deutschland hat die verpflichtende Mehrwegverpackung eingeführt, wir prüfen noch.
Verbotene Einweg-Kunststoffprodukte
Mehrwegverpackungen können helfen Müll zu vermeiden; das Verbot bestimmter Produkte auch. Seit Mitte 2021 sind in Österreich folgende Einwegkunststoffprodukte verboten:
- Wattestäbchen (ausgenommen Medizinprodukte)
- Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen)
- Teller
- Trinkhalme (ausgenommen Medizinprodukte)
- Rührstäbchen
- Luftballonstäbe zur Stabilisierung der Ballons
- Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol, d. h. Behältnisse wie Boxen (mit oder ohne Deckel) für Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away-Gericht mitgenommen zu werden, in der Regel aus der Verpackung heraus verzehrt werden und ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können, einschließlich
- Verpackungen für Fast Food oder andere Speisen zum unmittelbaren Verzehr, ausgenommen Getränkebehälter, Teller sowie Säckchen und Folienverpackungen (Wrappers) mit Lebensmittelinhalt,
- Getränkebehälter und -becher aus expandiertem Polystyrol (einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel).
Mehr Mehrweg-Gebinde
Das heimische Angebot an Mehrweg-Gebinden steigt. Mehr Informationen dazu bietet das Österreichische Umweltzeichen: https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/haushalt-reinigung/mehrweg
LINKS
Deutsches Umweltbundesamt:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-mehrwegangebotspflicht-fuer-speisen-getraenke
Einwegkunststoffrichtlinie: Umsetzung in Österreich
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/einwegkunststoffrichtlinie.html
Österreichisches Umweltzeichen: Mehrweg für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft
https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/haushalt-reinigung/mehrweg
Umweltberatung: Plastikmüll in der Umwelt
https://www.umweltberatung.at/plastikmuell-in-der-umwelt
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