Nur bei nährwertbezogenen Angaben
Nein, der Eiweißgehalt muss auf Lebensmitteln nicht angegeben sein, außer es wird eine nährwertbezogene Angabe wie z.B. „fettreduziert“ gemacht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, entweder die „kleinen Vier“ (Energie, Fett, Eiweiß, Kohlenhydrate) oder die „großen Acht“ zu kennzeichnen. Dann kommen zu den kleinen Vier noch gesättigte Fettsäuren, Zucker, Ballaststoffe und Natrium (Kochsalz) hinzu. Wenn auf einen Nährstoff, der zu den „großen Acht“ zählt, speziell hingewiesen wird, sind jedenfalls alle „großen Acht“ zu kennzeichnen.
Ein Vitamin oder Mineralstoff darf nur dann ausgelobt werden, wenn er in einem Ausmaß enthalten ist, das mindestens 15 Prozent der empfohlenen täglichen Aufnahmedosis ausmacht. In diesem Fall müssen neben dem Vitamin- oder Mineralstoffgehalt auch die „kleinen Vier“ angeführt werden.