Das Joghurt „Oikos Greek“ von Danone vermittelt auf der Verpackung den Eindruck, dass es sich um ein Produkt aus Griechenland handelt. Laut Etikett-Rückseite kommt es aber aus Deutschland. Der Verein für Konsumenteninformation VKI klagte Danone auf Unterlassung und bekam vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Griechisch anmutende Schrift, antike Säulen und die Farben blau-weiß auf der Verpackung erwecken bei Konsumenten den Eindruck einer griechischen Herkunft, obwohl das Produkt aus Deutschland stammt. Danone (auch bekannt für die Marken Milupa, Actimel, Evian und Fruchtzwerge) argumentierte im Verfahren, dass die Verpackung lediglich Hinweise auf die Herstellungsweise und nicht über die Herkunft gibt. Das Oberlandesgericht sah das aber wie der VKI anders. Durch die Verpackung wird in kaum zu überbietender Weise der Eindruck erweckt, das Joghurt stamme aus Griechenland.
Joghurt nach griechischer Art
Auch der Zusatz „Joghurt nach griechischer Art“ reicht nicht aus, um eine Irreführung der Konsumenten zu beseitigen. Außerdem, so Danone, müsse ein mündiger Konsument wissen, dass das Unternehmen nicht als griechischer „Originalhersteller“ bekannt ist. Dieser Argumentation folgte das OLG Wien nicht und bestätigte, dass Kunden nicht wissen müssen, dass ein europäisches Großunternehmen keine Produktionsstätte in Griechenland hat.
Falschen Ursprung vermittelt
„Die Herkunft von Lebensmitteln ist für Verbraucher wesentlich“, so Ulrike Docekal, Juristin im VKI. „Entsprechend deutlich und natürlich richtig sollte sie gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher selbst entscheiden kann, was er kauft. Deutlicher als hier, den (falschen) griechischen Ursprung zu vermitteln, geht kaum.“
Der VKI hat heuer bereits in einem ähnlichen Fall ein Urteil gegen Patros-Käse erzielt. Die Urteile im Volltext finden Sie auf VKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich