Sie wollen eine Wohnung oder ein Haus kaufen bzw. mieten oder ein Haus sanieren? Dann sollten Sie sich mit dem Energieausweis beschäftigen; es lohnt sich.
In vielen Immobilieninseraten finden sich Kürzel wie HWB 120 oder fGEE 1,61. HWB steht für Heizwärmebedarf und 120 bedeutet, dass da wohl hohe Heizkosten anfallen werden. Hinter diesen Angaben steht der Energieausweis.
Typenschein für das Haus
Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für ein Haus und indirekt auch für Wohnungen. Er enthält Daten darüber, wie die Qualität des Hauses den Energieverbrauch beeinflusst – also Heizung, Warmwasser, Strom. So ein Zahlenfriedhof ist nicht lustig, schon gar nicht für Laien. Wenn Sie ihn aber verstehen, können Sie Geld sparen. Das ist der Vorteil. Der Nachteil: Die Angaben dienen nur der Orientierung. Denn "der Heizwärmebedarf", so Johannes Breitling, Baumeister und Aussteller von Energieausweisen in Graz, "sagt nicht viel über den echten Verbrauch."
Zwei Klassen-Gesellschaft
Es gibt unterschiedliche Energieausweise. Alte sehen anders aus als neue, steirische sehen anders aus als solche aus Salzburg. So heißt es in einer Information des Landes OÖ: "Sind die Regeln österreichweit einheitlich?" Die Antwort lautet: "Ja und nein. Zwar gibt es gemeinsame Richtlinien und Normen (…), einige Bundesländer weichen in ihrer Gesetzgebung davon ab." Bei den genannten Richtlinien und Normen handelt es sich um: OIB Richtlinie 6, Ö-Normen EN832, EN 13790, EN12831 B1800, B8110 1-6, H5050 – 5059.
Als ob das nicht genug wäre, gibt es bei Energieausweisen auch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: die für Neubau und Sanierung von Gebäuden und jene, die man vorlegen muss, wenn man eine Immobilie vermieten und verkaufen möchte. Für Konsumenten ist das verwirrend.
Energieausweis light
Da die Bundesländer Förderungen, z.B. für Sanierungen, unter anderem an den Energieausweis knüpfen, gibt es hier in einigen Bundesländern eine gewisse Qualitätskontrolle. Die Energieausweise für den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien hingegen unterliegen keiner Kontrolle. Das Gesetz hat sie nicht vorgesehen. "Für mich", so berichtet uns ein Aussteller, "ist das ein gravierender Unterschied. Der Anspruch ist ein ganz anderer."