Das sind 100.000 Euro pro Person und Geldinstitut. Unter bestimmten Umständen sind auch Einlagen bis zu 500.000 Euro geschützt.
Der Oberste Gerichtshof sprach kürzlich einem Kläger genau diesen erhöhten Anlegerschutz zu (OGH 1 Ob 241/21d). Das Gesetz nennt für ihn u. a. als Gründe:
- Geld aus Transaktionen von privaten Immobilien und
- wichtige Lebensereignisse. Damit sind Heirat, Scheidung, Pensionierung, Kündigung, Entlassung, Invalidität und Tod gemeint.
Diese höhere Deckung durch die Einlagensicherung gilt aber nur zwölf Monate nach der Gutschrift. - Mehr dazu: verbraucherrecht.at/ einlagensicherung22
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