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Ein Regenschirm beschützt und beschirmt einen Stapel Geld
Für bestimmte Zwecke gilt eine erhöhte Einlagensicherung Bild: Ground-Picture Shutterstock

Einlagensicherung bis 500.000 Euro: Sonderfall Haus, Heirat, Abfertigung

Es passiert selten, aber es passiert: Manchmal gehen auch Banken in Konkurs. Damit sich das Geld der Kunden nicht in Luft auflöst, gibt es die Einlagensicherung.

Das sind 100.000 Euro pro Person und Geldinstitut. Unter bestimmten Umständen sind auch Einlagen bis zu 500.000 Euro geschützt.

Der Oberste Gerichtshof sprach kürzlich einem Kläger genau diesen erhöhten Anlegerschutz zu (OGH 1 Ob 241/21d). Das Gesetz nennt für ihn u. a. als Gründe:

  1. Geld aus Transaktionen von privaten Immobilien und
  2. wichtige Lebensereignisse. Damit sind Heirat, Scheidung, Pensionierung, Kündigung, Entlassung, Invalidität und Tod gemeint.

Diese ­höhere Deckung durch die Einlagen­sicherung gilt aber nur zwölf Mo­nate nach der Gutschrift. - Mehr dazu: verbraucherrecht.at/ einlagensicherung22

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