Selbst bei der Insolvenz einer Bank ist dieser Betrag in Österreich durch die Einlagensicherung geschützt. Bei Raiffeisen hat sich in diesem Bereich vor dem Jahreswechsel etwas geändert.
Die meisten Raiffeisenbanken, und eventuell auch angeschlossene Institute, haben die sektorübergreifende Einlagensicherung Austria (ESA) verlassen. Sie treten in die neu gegründete eigene Sicherungseinrichtung eGen ein. In der Theorie ändert sich für die Kundinnen und Kunden im Grunde nichts.
Im Fall des Falles bleiben die vorgegebenen Sicherungssummen von 100.000 Euro je Kunde je Bank weiterhin bestehen. Auch die Ausnahmeregelungen für z.B. private Immobilienverkäufe oder Versicherungsleistungen und damit höhere Sicherungssummen bleiben unverändert.
Keine Verschlechterung
Auch in der Praxis gibt es keine signifikante Verschlechterung. Durch die Regelung im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist die „gesamthafte Bedeckung von Ansprüchen“ geregelt. Sollte also die Einlagensicherung nicht ausreichen, wird zusätzlich (zu anderen möglichen Operationen wie Kreditaufnahme der Sicherungseinrichtung etc.) auf die anderen bestehenden Sicherungseinrichtungen zurückgegriffen.
Commerzial- und Anglo Austrian Bank
Vermutliche Auslöser für diese eigene Sicherungseinrichtung bei Raiffeisen waren wohl die Pleiten der Commerzialbank und auch der Anglo Austrian Bank (ehemals Meinl-Bank). Durch die Trennung (die übrigens auch die Volksbanken beabsichtigen und die die Sparkassengruppe von Anfang an vollzogen hat) versucht man zu erreichen, dass eigene Gelder im ersten Schritt geschützt bleiben.