"Fällt ein Anlagendepot auch – so wie Spareinlagen – unter die Einlagensicherung? Oder wäre das von einem Bankencrash gar nicht betroffen?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Silvia Doppler.
Rechtliche Aspekte
Ein Anlagendepot fällt nicht unter die Einlagensicherung. Es ist nicht Teil der Konkursmasse des depotführenden Kreditinstituts. Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kundendepot liegen, werden von der Bank nur verwahrt. Sie sind Eigentum des Kunden und ihm auf Wunsch jederzeit auszufolgen oder auf ein von ihm benanntes anderes Depot zu übertragen. Sie sind daher grundsätzlich weder ein Fall für die Einlagensicherung noch für die Anlegerentschädigung.
Können die Wertpapiere aus welchen Gründen auch immer von der Bank nicht ausgefolgt oder übertragen werden, ist im Rahmen der Anlegerentschädigung nur ein Höchstbetrag von 20.000 Euro gesichert. Generelle Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter Einlagensicherung.