Auf ins Flugzeug, ab in den Urlaub. Doch dann hat das Flugzeug Verspätung und fliegt einen anderen Zielflughafen an. Den Aufenthalt kurzerhand von Berlin nach Hannover verlegen? Das war keine Option- Welche Rechte hat der Konsument hier? Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall MMag. Gudrun Untersweg.
Herr Kirchner hatte einen Flug mit easyJet von Wien nach Berlin gebucht. Das Flugzeug sollte am 25. Juli um 21.00Uhr in Wien starten und um 22.30 Uhr in Berlin Schönefeld landen. Am Tag des Abflugs – Herr Kirchner war bereits zum Flughafen aufgebrochen – erhielt er kurz vor 20 Uhr die Nachricht, dass sein Flug mit zweieinhalb Stunden Verspätung starten würde. Herr Kirchner wartete. Doch dann kam es noch schlimmer: Um 22 Uhr erfuhr er, dass das Flugzeug nicht in Berlin, sondern – knapp 300 Kilometer davon entfernt – in Hannover landen werde. Den Aufenthalt kurzerhand von Berlin nach Hannover verlegen? Das war für Herrn Kirchner keine Option.
7 Stunden Verspätung
Das Hotel, das er bereits für Berlin gebucht hatte, konnte nicht kostenfrei storniert werden. So fuhr er mit dem von easyJet in Hannover bereitgestellten Bus nach Berlin. Er kam dort kurz nach 5 Uhr morgens an – fast sieben Stunden später als mit regulär durchgeführtem Flug. ieder daheim, wandte sich Herr Kirchner an die Fluglinie und forderte die Ausgleichsleistung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung. Doch easyJet lehnte die Entschädigungsleistung ab. Die Flugverspätung habe weniger als drei Stunden ausgemacht, hieß es. Darüber, dass Herr Kirchner statt in Berlin in Hannover gelandet war, wurde kein Wort verloren.
VKI interviniert
Herr Kirchner kam zur Beratung in unser Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) und erzählte, was ihm passiert war. Wir intervenierten für ihn bei easyJet. Die Fluglinie wollte aber weiterhin nichts von einem Anspruch auf Entschädigung wissen. Doch wir blieben beharrlich und erreichten schließlich, dass Herr Kirchner von easyJet die Ausgleichszahlung erhielt. Das Erlebnis von Herrn Kirchner dürfte kein Einzelfall sein. Denn wenige Tage später landete auch seine Lebensgefährtin statt in Berlin auf dem Flughafen Hannover und wurde von dort mit dem Bus nach Berlin gekarrt. Auch sie erhielt die ihr zustehende Entschädigung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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